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Thailand: Verfassungsgericht erklärt die Wahlen vom 2. April für nichtig

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Artikelstatus: Fertig 23:09, 8. Mai 2006 (CEST)
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Bangkok (Thailand), 08.05.2006 – Das Verfassungsgericht des Königreichs Thailand erklärte die vorgezogenen Neuwahlen zum Repräsentantenhaus vom 2. April 2006 für verfassungswidrig. Das Ergebnis wurde annulliert und Neuwahlen angeordnet, für die allerdings noch kein genauer Termin feststeht.

Die Entscheidung kam mit einer Mehrheit von acht gegen sechs Stimmen des aus 14 Richtern bestehenden Gerichts zustande. Die Entscheidung für Neuwahlen fiel mit einer Mehrheit von neun zu fünf Stimmen.

Die Gerichtsentscheidung über den neuen Wahltermin müsse zunächst mit der Wahlkommission abgestimmt werden, sagte der Gerichtssprecher Paiboon Varahapaitoon.

Über die Gründe, die zu der Entscheidung führten, wurde folgendes ausgeführt:

  • Der Termin am 2. April des Jahres wurde als Grund genannt, der zur Annulierung der Wahl führte, weil die Oppositionsparteien durch die Entscheidung des Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra vom 26. Februar, am 2. April vorzeitige Neuwahlen abzuhalten, nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich auf den Wahlgang vorzubereiten.
  • Die Wahlfreiheit der Wähler sei durch die Aufstellung der Wahlkabinen nicht in vollem Umfange gewährleistet gewesen, weil das Wahlverhalten durch vorbeigehende Menschen einsehbar gewesen sei.

Mit der Gerichtsentscheidung ist der vorläufige Höhepunkt einer bereits Monate andauernden Staatskrise erreicht. Nachdem im Februar 2006 gegenüber dem Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra Korruptionsvorwürfe laut geworden waren, hatten hunderttausende Demonstranten in Bangkok den Rücktritt Thaksins gefordert. Die Oppositionsparteien hatten sich zu einer Allianz zusammen geschlossen, der „People's Alliance for Democracy“ (PAD). Als Ministerpräsident Thaksin Shinawatra von der Regierungspartei Thai Rak Thai (TRT) die Flucht nach vorn anzutreten versuchte, indem er das Parlament auflöste und Neuwahlen ansetzte, entschieden sich die großen Oppositionsparteien zu einem Wahlboykott. Die dann durchgeführten Wahlen führten zu einem Ergebnis, dass die Staatskrise noch weiter verschärfte: Die Regierungspartei gewann zwar die meisten Mandate, weil keine Gegenkandidaten aufgestellt waren. Es gelang der TRT jedoch nicht, in allen Wahlkreisen ihre Kandidaten durchzubringen, weil sie die geforderte Mindeststimmenzahl zur Erlangung des Mandats von 20 Prozent vor allem in den Wahlkreisen Südthailands nicht erringen konnte. Als Ergebnis der Wahlen blieben 40 Sitze im Parlament leer. Laut Verfassung müssen jedoch alle 500 Sitze des Parlaments besetzt werden, bevor sich das Parlament konstituieren kann. Auch die von der Wahlkommission angesetzten Nachwahlen führten nicht zu einem Ergebnis, das einen Ausweg aus der parlamentarischen Krise eröffnet hätte. Die Demonstrationen der PAD auf den Straßen Bangkoks setzten sich fort. Schließlich wurde sogar der König aufgerufen, einen Interims-Ministerpräsidenten zu berufen. In einer außergewöhnlichen Ansprache am 26. April 2006 wandte sich der König persönlich an die Politik und mit dem Appell an die obersten Gerichte des Landes, einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden. Die Wahlen selbst nannte der König undemokratisch. Er wolle sich jedoch nicht durch eigene Entscheidungen in diese Verfassungsdebatte einschalten.

Die führende Oppositionspartei („Demokraten“) hat inzwischen erklärt, sie sei jetzt bereit, in eine Wahlauseinandersetzung einzutreten.

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Quellen