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Karlsruher Memorandum und Onlinedemo - gegen Einführung von Softwarepatenten

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München (Deutschland) / Straßburg (Frankreich), 04.07.2005 – Einzelgewerkschaften wie Ver.di, der DGB, die Free Software Foundation Europe (FSF), sowie der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. FFII rufen zur Beschränkung der von der EU geplanten Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“ auf. Diese Patentierbarkeit bedeute in der vom vorbereitenden Ausschuss vorgegebenen Fassung praktisch die Einführung von Softwarepatenten. Diese würden die Entwicklung und den Vertrieb von freier Software behindern. Am 06. Juni wird im EU-Parlament über die Einführung der geplanten Richtlinie abgestimmt.

Für den Schutz der Software habe sich nach Meinung der Kritiker von Softwarepatenten in den letzten Jahrzehnten das Copyright als ausreichend erwiesen; eine Notwendigkeit von Softwarepatenten sehen sie nicht.

Im Karslruher Memorandum werden die EU-Abgeordneten aufgefordert, die EU-Direktive in der zweiten Lesung am Dienstag so auszugestalten, dass sie bei der Abstimmmung am Mittwoch nur computerunterstützte Erfindungen erfasst, aber keine Softwarepatente an sich.

Bis heute um 13:22 Uhr haben sich laut Nopatents.eu.org 3.754 Menschen an der dazugehörigen Onlinedemo beteiligt. Sie wollen die notwendige absolute Mehrheit für die Beschlussergänzungen von Buzek-Rocard-Duff und anderen englischsprachige Quelle erreichen. Nur diese Ergänzungen würden verhindern, dass die Kommission die Patentregeln ausufernd im Sinne von Softwarepatenten auslegen könnte.

Am Dienstag, den 05. Juli soll aus dem gleichen Anlass um 08:00 Uhr eine Demonstration gegen Softwarepatente vor dem Straßburger Parlament stattfinden. Dabei sollen Fotos der Onlinedemo aufgestellt werden.

Durch die neue Patentrichtlinie sei nach Angaben der FFII auf einen Schlag nahezu alle Software von Lizenzgebühren bedroht, denn schon vor ihrer Verabschiedung haben sich Microsoft und andere Großunternehmen die wichtigsten „Patente“ auf Trivialitäten gesichert. Die EU-Administratorin habe schon die bisherigen Regelungen sehr weit und konzernfreundlich ausgelegt.

So würde es in Zukunft Gebühren kosten, wenn

  • jemand einen Fortschrittsbalken verwendet ("Die Software ist zu ############>60%<------ installiert") (IBM);
  • jemand digital fotografiert, denn das dazu verwendete Grafikspeicherformat würde dann lizenzpflichtig;
  • jemand „Karteikartenreiter“ in Menüs verwendet (Adobe);
  • jemand in seinem Webshop Waren als Geschenke für Dritte verkaufen will (Amazon);
  • jemand irgendwelche Musik (nicht nur als MP3) digital komprimiert (Fraunhofer).

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Quellen