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Gerhart Baum klagt gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

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Artikelstatus: Fertig 22:41, 2. Mär. 2007 (CET)
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Gerhart Baum

Karlsruhe (Deutschland), 02.03.2007 – Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) legt Verfassungsbeschwerde gegen ein vom nordrhein-westfälischen Landtag im Dezember 2006 beschlossenes Gesetz ein, das Online-Durchsuchungen von privaten Computern ermöglichen soll. Das teilte Baum am Freitag in Köln mit.

Der Gang nach Karlsruhe ist auch deshalb interessant, weil der ehemalige Bundesinnenminister gegen einen Parteifreund, den Innenminister Nordrhein-Westfalens, Ingo Wolf, vorgeht, der selbst Mitglied der Freien Demokraten ist. Erst im Januar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) gegen das heimliche Ausspähen von Computern durch staatliche Behörden Stellung bezogen. Der Bundesgerichtshof bezog sich dabei auf die Strafprozessordnung, die ein solches Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden nicht decke. Generalbundesanwältin Monika Harms wollte den Computer eines mutmaßlichen islamistischen Terroristen heimlich durchsuchen lassen.

Die verdeckte Online-Spionage, wie sie das neue Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen vorsieht, hält Baum für verfassungswidrig: „Die Online-Durchsuchung ist ein drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger, der schwerer wiegt als der große Lauschangriff“, so Baum. Der Verfassungsschutz erhalte durch ein solches Gesetz mehr Befugnisse als die Polizei. Im Gegensatz zur Polizei sei die Arbeit des Verfassungsschutzes jedoch kaum kontrollierbar. Baum befürchtet, der Verfassungsschutz könne sich „mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild über den Bürger einschließlich seiner Neigungen, Gewohnheiten und Vorlieben machen“.

Der amtierende NRW-Innenminister Wolf hält dagegen: „Der heimliche Zugriff des Verfassungsschutzes in NRW ist notwendig, um schwer wiegende terroristische Gefahren abzuwehren.“

Am 9. Februar dieses Jahres hatte bereits die Autorin Bettina Winsemann (Pseudonym: „Twister“, aus Mühlheim) einen Anwalt mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beauftragt. Sie sieht sich durch die heimlichen Online-Durchsuchungen durch Sicherheitsbehörden in ihrer Privatsphäre gestört und fürchtet um die Freiheit der Berichterstattung in ihrer Arbeit als Journalistin. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die in NRW jetzt mögliche Praxis von Online-Durchsuchungen würde ähnlichen Gesetzesvorhaben in anderen Bundesländern einen Riegel vorschieben, hofft die Autorin.

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Quellen