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Schäuble will Zugriff auf Computer über das Internet

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Artikelstatus: Fertig 21:23, 30. Dez. 2006 (CET)
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Frankfurt am Main / Düsseldorf (Deutschland), 30.12.2006 – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nach einem Bericht der Rheinischen Post vor, Computer von Privatpersonen im Namen des Antiterrorkampfes durch Polizei und Verfassungsschutz über das Internet ansehen zu lassen, ohne dass diese etwas davon merken. Nach Schäubles Auffassung ist dies „formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung“. Er versicherte, das Vorgehen werde sich in engen Grenzen halten. Derzeit werden laut Schäuble die Rechtsgrundlagen durch das Bundesjustizministerium überprüft.

Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, hingegen meint, selbst „mit einem erheblichen Personal- und Sachaufwand“ sei nicht auszuschließen, „dass ein offenes Netz wie das Internet bestimmte Risiken sowohl für den Benutzer wie auch für die Gesellschaft beinhaltet“. Schaar sprach sich dagegen aus, alles zu überwachen, nur weil es überwacht werden könne. Er habe jedoch nichts einzuwenden, wenn gezielt gegen Verdächtige von Straftaten ermittelt werde. Peter Schaar betonte, auch im Internet müsse die Unschuldsvermutung gelten. Einzelnen sollte es möglich gemacht werden, besser zu kontrollieren, was andere über sie wüssten.

Ulla Jelpke, die Innenexpertin der Linkspartei, warnte vor einer Verletzung des Postgeheimnisses, da auch gespeicherte Briefe und E-Mails betroffen seien.

Bereits am 20. Dezember hatte der nordrhein-westfälische Landtag in dritter Lesung mit der CDU/FDP-Mehrheit ein neues Verfassungsschutzgesetz angenommen. Durch das Gesetz soll für die Arbeit des Verfassungsschutzes Rechtssicherheit geschaffen werden, damit zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrolliert werden können. Das neue Gesetz ist ebenfalls umstritten.

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetz auf den Weg gebracht hat und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Bereits in weiteren zehn Bundesländern wird über ähnliche Gesetzesvorschläge nachgedacht.

Peter Biesenbach (CDU) sieht das Gesetz als gute Lösung an, und auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) lobte das Gesetz aufgrund seiner Modernität im Vergleich zu bestehenden Gesetzen in Deutschland. Der Verfassungsschutz müsse auf Augenhöhe mit Leuten sein, die Böses im Schilde führten. Private Tagebücher sollten dadurch nicht betroffen sein.

Dagegen sieht Karsten Rudolph (SPD) durch das Gesetz die Möglichkeit eines „schwerwiegenden Eingriffs in die Grundrechte“ und bezeichnete es sogar als „staatlichen Hausfriedensbruch“. Monika Düker (Bündnis90/Grüne) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Die Autorin Bettina Winsemann aus Mülheim, auch unter dem Pseudonym Twister bekannt, plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz. Sie machte darauf aufmerksam, dass der Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem erst geurteilt habe, dass Online-Durchsuchungen nicht zulässig seien. Das Urteil des BGH erging am 25. November dieses Jahres.

Quellen