Diskussion:Gerhart Baum klagt gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

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Artikelkonzept[Bearbeiten]

Geplant ist ein Artikel zu einer Klage von Gerhart Baum gegen die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung von privaten Computern, wie es das NRW-Verfassungsschutzgesetz vorsieht.

Stichworte[Bearbeiten]

  • Baum gegen Wolf
  • Hintergrund: BGH-Entscheidung gegen Onlinedurchsuchung
  • Argumente pro und contra (Baum / Wolf)

Quellen[Bearbeiten]

Statusprotokoll[Bearbeiten]

Kommentare und Hinweise[Bearbeiten]

„Der Bundesgerichtshof bezog sich dabei auf die Strafprozessordnung, die ein solches Vorgehen der Strafvollzugsbehörden nicht decke.“ Meinst Du wirklich Strafvollzugsbehörden? Gefängnisverwaltungen und so was durchsuchen doch keine Computer? --84.160.119.106 20:04, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Nein, ich meinte eigentlich Strafverfolgungsbehörden. Gruß und danke für die Aufmerksamkeit. --Wolf-Dieter 20:18, 2. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]