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Streit um Mobilitäts-Pass in Baden-Württemberg

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Streit um Mobilitäts-Pass in Baden-Württemberg
Hinter den Kulissen wird heftig um die Ausgestaltung des Landesmobilitätsgesetzes gerungen


London: zeitlich differenzierte City-Maut

Stuttgart (Baden-Württemberg), 13.12.2024 – Der geplante Mobilitäts-Pass in Baden-Württemberg sorgt für Kontroversen. Das ursprünglich ambitionierte Gesetzesvorhaben wurde auf Druck der CDU deutlich abgespeckt. Nun sieht der Entwurf nur noch zwei Optionen vor: eine Einwohner-Abgabe oder eine KFZ-Halterabgabe. Die umstrittene City-Maut und eine Arbeitgeber-Abgabe wurden aus dem Entwurf gestrichen. Die CDU begründet dies mit der Vermeidung zusätzlicher Bürokratie und eines möglichen „Flickenteppichs“ unterschiedlicher Regelungen in den Kommunen.

Kritiker, darunter die SPD, IHK und DEHOGA, halten das nun vorliegende „Rumpf-Gesetz“ für unzureichend. Viele Kommunen, wie Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg, warten jedoch dringend auf die Einführung und würden eine City-Maut bevorzugen. Ein zentrales Problem des Gesetzes ist die Voraussetzung eines bereits vorhandenen ausreichenden ÖPNV-Angebots. Dies stellt viele Kommunen vor ein Henne-Ei-Problem, da sie die Einnahmen aus dem Pass benötigen, um den ÖPNV auszubauen.

Verkehrsminister Winfried Hermann plant, die ersten Pilot-Einführungen finanziell zu unterstützen, um den Mehraufwand der Pioniere auszugleichen. Experten argumentieren, dass eine zeitlich gestaffelte City-Maut am effektivsten wäre, um Verkehrsspitzen zu reduzieren und gleichzeitig Gelegenheitsfahrer nicht übermäßig zu belasten. Diese Option war jedoch nicht einmal im ursprünglichen Gesetzesentwurf enthalten.

Der Normenkontrollrat BW begrüßt die Verschlankung des Gesetzes, da dadurch zahlreiche Dokumentations- und Berichtspflichten entfallen. Die Verbände konnten bis September 2024 ihre Stellungnahmen abgeben. Ein konkreter Termin für die Einbringung des Gesetzes ins Parlament steht noch nicht fest. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form die gewünschten Effekte für Klimaschutz und ÖPNV-Ausbau erzielen kann oder ob weitere Anpassungen notwendig sein werden.

(Albrecht62)

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Quellen

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