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Plagiatsfall Guttenberg: Universität Bayreuth unterstellt „absichtliche Täuschung“

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Veröffentlicht: 23:58, 8. Apr. 2011 (CEST)
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Plagiatsfall Guttenberg: Universität Bayreuth unterstellt „absichtliche Täuschung“
Angesichts massiver Vorwürfe bezüglich meiner Glaubwürdigkeit, ist es mir auch ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen.
Plagiatsfall Guttenberg: Universität Bayreuth unterstellt „absichtliche Täuschung“

– Karl-Theodor zu Guttenberg, in seiner Rücktrittserklärung am 1. März 2011: lt. rhein-zeitung.de

Bayreuth (Deutschland), 08.04.2011 – Von „absichtlicher“ oder „mutwilliger Täuschung“ sprechen Medienberichte heute im Zusammenhang mit der Doktorarbeit des zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Quelle der Information ist die Süddeutsche Zeitung, die heute unter Berufung auf die zuständige Untersuchungskommission der Universität Bayreuth über zentrale Aussagen des Gutachtens berichtet. Bei der Universität Bayreuth hatte zu Guttenberg seine Doktorarbeit eingereicht, und hier war ihm zunächst auch der Doktortitel mit dem Prädikat „summa cum laude“ verliehen worden. Die Kommission sollte die Vorwürfe untersuchen, die im Zusammenhang mit der Doktorarbeit erhoben worden waren.

Die Untersuchungskommission der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth kam laut Süddeutscher Zeitung zu dem Schluss, dass der ehemalige Verteidigungsminister „mit Absicht abgeschrieben haben muss“, wie die Zeitung schreibt. Anders ließen sich die vielen kopierten Passagen nicht erklären. Die Gutachter stützten sich dabei laut der Zeitung auf Urteile von Verwaltungsgerichten in ähnlich gelagerten Fällen.

Zu Guttenberg war vom Amt des Verteidigungsministers zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass weite Teile seiner Doktorarbeit aus Quellen anderer Autoren abgeschrieben, die Zitate jedoch nicht gekennzeichnet worden waren. Die Universität Bayreuth hatte ihm am 23. Februar den Doktortitel aberkannt. Die Universität berief sich dabei auf Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes[1] Die Universität hatte anlässlich des Entzugs des Doktortitels erklärt, sie wolle dem „Vorwurf des Täuschungsvorsatzes weiter in der Kommission Selbstkontrolle“ nachgehen. Warum die Universität bei der Verleihung des Titels nicht erkannte, dass es sich bei der von zu Guttenberg vorgelegten Dissertation um einen Täuschungsversuch gehandelt hatte, erklärte die Universität so: „Beide Gutachter gingen selbstverständlich von der Beachtung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens durch den dafür allein verantwortlichen Doktoranden aus. Ansatzpunkte für ein Fehlverhalten hinsichtlich der gebotenen korrekten Angabe der verwendeten Quellen hatten beide Gutachter damals nicht. Der Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Plagiaten war 2006 nicht üblich.“ Wegen der Plagiatsvorwürfe ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Hof gegen zu Guttenberg.

Die Untersuchungskommission der Universität Bayreuth kann ihr Untersuchungsergebnis jedoch vorerst nicht veröffentlichen, weil zu Guttenberg über seine Anwälte die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern sucht. Zu Guttenberg hatte zwar Fehler eingeräumt und angegeben, er habe nicht wissenschaftlich exakt gearbeitet, jedoch stets beteuert, nicht absichtlich abgeschrieben zu haben. Er hatte aber auch gesagt, es sei ihm „ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen“. In einem Schreiben seiner Anwälte an die Universitätsleitung wurden diese auf die „Persönlichkeitsrechte“ ihres Mandanten hingewiesen. Die Universitätsleitung habe dieses Schreiben „irritiert“ zur Kenntnis genommen. Universitätspräsident Rüdiger Bormann wird mit den Worten aus einem an zu Guttenberg gerichteten Schreiben zitiert. Darin wird der Ex-Minister aufgefordert, „entsprechend seiner früheren Äußerungen und Stellungnahmen, seine Vorbehalte bezüglich der Veröffentlichung, insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe, zurückzunehmen und eine umfassende Information zu unterstützen“.

Der Doktorvater zu Guttenbergs, Peter Häberle, erklärte in einem Zeitungsinterview, über den Versuch, die Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern, sei er „existenziell enttäuscht“.

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Quellen

Fußnoten

  1. Artikel 48: Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes