Niederlage für Leutheusser-Schnarrenberger droht – Staat soll weiter Steuer-CDs kaufen dürfen

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Veröffentlicht: 21:47, 11. Nov. 2012 (CET)
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Rede zu ihrer Wiederwahl auf dem 60. Landesparteitag der FDP Bayern (2009)
Jörg-Uwe Hahn im März 2011

Wiesbaden (Deutschland), 11.11.2012 – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) muss eine herbe Niederlage einstecken. Der Ankauf von gestohlenen Daten soll straffrei bleiben, wenn es sich um sogenannte Steuersünder-CDs handelt, die der Staat ankauft. So äußerte sich der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) vor der Herbstkonferenz der Länderjustizminister am Donnerstag in Berlin.

Steuersünder-CD steht für Speichermedien, die Datensätze von Bankkunden enthalten, die im Verdacht stehen Gelder ins Ausland verbracht zu haben, um die dafür fälligen Steuern im Inland nicht zahlen zu müssen, und Behörden zum Kauf angeboten werden. Leutheusser-Schnarrenberger hatte gefordert, den Ankauf solcher Daten durch den Staat zu verbieten. Hahn ist Vorsitzender der Länderjustizministerkonferenz, er äußerte sich: „Es geht im Gesetz nicht um Steuerdaten. So ist es im Frühjahr vereinbart worden, und wir haben den Entwurf fertig“ und „ich habe die Hoffnung, dass dies einstimmig oder mit großer Mehrheit verabschiedet wird“. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in den Bundesrat eingebracht werden.

Durch den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei soll der Handel mit gestohlenen Daten strafbar werden, so wie er heute mit entwendeten Gegenständen schon strafbar ist. Geschützt werden sollen Daten, die mit PIN oder Passwort gesichert waren. Der Diebstahl und die Nutzung der Daten ist heute schon strafbar.

Auf der Herbstkonferenz der Länderjustizminister soll es auch um die unterschiedliche Behandlung von Personen gehen, denen geringfügige Drogendelikte vorgeworfen werden. Die Nutzung der Daten aus sozialen Netzwerken zur Aufklärung von Straftaten soll ebenfalls Thema sein.



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Quellen