Nichtraucherartikel in Schaffhausen verabschiedet
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Schaffhausen (Schweiz), 11.06.2005 – Für Schaffhausener Bürger und Gäste wird der Nichtraucherschutz verstärkt. Ein neuer Gesetzesartikel im Gastgewerbegesetz, der für öffentliche Gaststätten weisungsbindend ist, wurde verabschiedet. Die Staatskanzlei gab jetzt das Ergebnis der Abstimmung bekannt.
Für den Artikel haben 17.639 Bürger gestimmt, dagegen 13.899. Beteiligt haben sich an der Abstimmung 70,9 Prozent aller Wahlberechtigten.
Nach Inkrafttreten des Gesetzesartikel müssen Gaststätten, Hotels, Bars, Lokale und Restaurants, soweit es die Betriebsverhältnisse zulassen, für rauchende und nichtrauchende Gäste getrennte Plätze anbieten.
Im Kantonsparlament von Schaffhausen gab es heftige Diskussionen um den Gesetzestext. Infolgedessen wurde er bei der Abstimmung als separate Vorlage zum Gastgewerbegesetz den Bürgern dargeboten.
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