Jugendschutz: 100.000 Zigarettenautomaten werden entfernt
Artikelstatus: Fertig 23:35, 7. Mai 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 07.05.2006 – Die Tabakindustrie wird dieses Jahr beginnen, 100.000 für Kinder und Jugendliche zugängliche Zigarettenautomaten abzuhängen. Für zirka 500 Millionen Euro sollen die verbleibenden Automaten auf ein Chipkartensystem umgerüstet werden, mit dem ein Altersnachweis möglich sein soll. Bisher waren Zigarettenautomaten für jeden zugänglich, die Tabakindustrie hat in der Vergangenheit keine Schutzmaßnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen bereit gestellt, die den freien Zugriff auf Tabakwaren wie zum Beispiel Zigaretten über Automaten verhindert hätten.
Das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) schreibt in § 10 vor: „In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.“ Gegenüber der alten Fassung des Gesetzes wurde hier eine wesentlich schärfere Regelung beschlossen. Vorher gab es für den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche keine Beschränkungen. Jugendliche unter 16 Jahren sollten Tabakwaren nicht mehr an Automaten kaufen dürfen. Dafür mussten bestimmte Bedingungen erfüllt werden: Entweder stehen die Automaten „an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort“ oder eine „ständige Aufsicht“ überwacht den Zugang zu den Automaten. Dritte Möglichkeit: durch eine „technische Vorrichtung“ wird sichergestellt, dass „noch nicht 16-Jährige keine Tabakwaren entnehmen.“ Da die Neuregelung einen hohen Investionsaufwand für Umrüstungen erforderlich machte, wurde das Verbot des Automatenverkaufs von Tabakwaren erst ab 1. Januar 2007 (Vorschrift über das In-Kraft-Treten in § 30 Abs. 2 JuSchG) gesetzlich verbindlich.
Die technische Vorrichtung wird beispielsweise über Geldkarten gewährleistet. Der Chip ermöglicht eine Altersverifikation. Eine solche Lösung kommt insbesondere an frei aufgestellten Automaten in Betracht. In Deutschland gibt es bereits 280.000 Zigarettenautomaten, die die Bezahlung per Chipkarte ermöglichen.
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- Themenportal: Kinder- und Jugendfragen (Europa)
Quellen
- portale.web.de: „100.000 Zigaretten- Automaten werden abmontiert“ (11.04.2006) Quelle nicht mehr online verfügbar
- tagesschau.de: „Automaten-Zigaretten nur noch gegen Chip-Karte“ (05.02.2002)
- geldkarte.de: „Jugendschutz am Zigarettenautomaten“ (07.05.2006)
- bmfsfj.de: „Jugendschutzgesetz“ (Fassung vom 23. Juli 2002)