Merkel wegen umstrittener Äußerung zum Tod bin Ladens von Hamburger Richter angezeigt
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Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Und ich glaube, dass es vor allen Dingen auch für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland doch eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen auch schon das Leben gekostet hat, gefasst, also getötet wurde. Und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Und das ist das, was jetzt für mich zählt. | ||
– Angela Merkel auf einer Pressekonferenz am 02. Mai 2011 lt. abendblatt.de |
Hamburg (Deutschland), 06.05.2011 – Ein Richter eines Hamburger Arbeitsgerichts erstattete heute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen einer Äußerung der deutschen Bundeskanzlerin zum Tod Osama bin Ladens, der am Montag von einer US-Spezialeinheit in Pakistan gestellt und getötet worden war. Der Richter begründet seine Anzeige damit, dass Merkel durch ihre Äußerung wegen „Billigung von Straftaten“[1] zur Rechenschaft zu ziehen sei. Merkel hatte am Montag wörtlich gesagt: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten.“[2]
Wörtlich heißt es in der Begründung des Richters: „Diese Äußerung – für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat – begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 140 des Strafgesetzbuches.“
An der Merkel-Äußerung hatten vor allem Kirchenvertreter sowohl der Evangelischen Kirche in Deutschland als auch der Katholischen Kirche Kritik geübt. Die Kritik kam dabei auch aus den Reihen der CDU/CSU (Wikinews berichtete).
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Quellen
Einzelnachweise
- ↑ dejure.org
- ↑ Zitat laut welt.de