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Hartz IV: Grüne kündigen harte Verhandlungen im Vermittlungsausschuss an

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Veröffentlicht: 19:11, 20. Dez. 2010 (CET)
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Nachdem seine Partei das SGB II in seiner derzeitigen Form mit durchgesetzt hatte, fordert Kuhn nun Mindestlöhne und Hartz-IV-Sätze, die das soziokulturelle Existenzminimum abdecken: Fritz Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen)

Berlin (Deutschland), 20.12.2010 – Ab Montag, dem 20. Dezember 2010, beginnen die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag über die im Bundestag verabschiedeten (Hartz IV-Bezüge). Diese waren mit der Regierungsmehrheit aus CDU/CSU und FDP im Bundestag verabschiedet worden im Bundesrat jedoch gescheitert. Grünen-Fraktionsvorsitzender Kuhn stellte dazu heute die Vorstellungen seiner Partei vor.

Bezüglich der Veränderungen im Leistungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (2. Buch) gaben die Grünen heute bekannt, mit welchen Forderungen sie in die Verhandlungen gehen wollen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Fritz Kuhn sagte, seine Partei werde dabei unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zum 1. Januar 2011 und mithin dringlich eine Neuregelung angemahnt hatte, für eine Reihe von Punkten eintreten, die aus grüner Sicht wichtig seien. Für „Pfusch“ oder „sachfremde Kompromisse“ stünden die Grünen nämlich nicht zur Verfügung, zumal dann so oder so wieder ein höchstrichterliches Normenkontrollverfahren anstünde.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket stelle nach Ansicht Kuhns eine Reform „nach Kassenlage“ dar. Das Grundgesetz fordere vom Gesetzgeber aber die Sicherung eines „soziokulturellen Existenzminimums“. Die beschlossene Reform würde dieser Anforderung nicht gerecht.

Kuhn verlangt, dass zur Berechnung der Ansprüche der Hartz-IV-Empfänger wieder die Konsumgewohnheiten beziehungsweise -möglichkeiten der einkommensmäßig untersten zwanzig Prozent der Bevölkerung herangezogen werden, und nicht etwa, wie von der Regierung derzeit vorgesehen, die untersten fünfzehn Prozent. Außerdem müssten diejenigen, die per Gesetz einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, diesen aber nicht wahrnehmen, dabei herausgerechnet werden.

Des Weiteren sei eine Neuberechnung eines Existenzminimums nach SGB II nicht zielführend, solange es keine Mindestlöhne gäbe. Denn bei der Berechnung der Konsumgewohnheiten der untersten Bevölkerungsanteile würde die Not derjenigen, die trotz Vollzeitarbeit nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dazu führen, dass die Bezüge der Hart-IV-Empfänger ebenfalls unterhalb des vom Grundgesetz garantierten soziokulturellen Existenzminimums liegen würden.

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Quellen