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CDU-Parteitag fordert Verbot von Gentests an Embryonen

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Veröffentlicht: 23:44, 16. Nov. 2010 (CET)
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Karlsruhe (Deutschland), 16.11.2010 – Mit einer äußerst knappen Mehrheit von 51 Prozent der Delegierten hat sich der CDU-Parteitag gegen die weitere Erforschung und Nutzung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.

Hintergrund der Debatte war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die PID in Deutschland nach der geltenden Gesetzeslage grundsätzlich zulässig sei. Die PID ist ein Verfahren zur Feststellung genetischer Abnormalitäten, insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erbkrankheiten und -behinderungen, bevor eine Schwangerschaft eingeleitet wird. Das Verfahren findet mithin hauptsächlich bei der künstlichen Befruchtung Anwendung. Die Entscheidung fiel mit 408 zu 391 Stimmen denkbar knapp aus. Für das jetzt beschlossene Verbot hatten vor allem die CDU-Vorsitzende und Kanzlerin Angela Merkel, Generalsekretär Hermann Gröhe sowie der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Holger Kauder, geworben.

Peter Hintze, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, sprach sich dagegen für die Nutzung der PID aus. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, warum die Untersuchung von Embryonen im Mutterleib erlaubt sei, die Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen dagegen nicht. Ursula von der Leyen und Familienministerin Kristina Schröder gehörten ebenfalls zu den Unterstützern einer gesetzlich stark regulierten Präimplantationsdiagnostik.

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Quellen