Bundestagsverwaltung will CDU-Sponsoringpraxis juristisch prüfen

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Veröffentlicht: 23:23, 1. Mär. 2010 (CET)
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Stanislaw Tillich, 2009

Berlin / Dresden (Deutschland), 01.03.2010 – Die Affäre um die Sponsoring-Praxis innerhalb der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) weitet sich aus. Am Wochenende wurde bekannt, dass auch der sächsische Landesverband der Partei Gespräche mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich gegen Bezahlung vermittelt hat. Der sächsische CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer räumte inzwischen ein, einen Fehler gemacht zu haben. Tillich selbst beteuerte, er sei nicht käuflich. Inzwischen prüft die Bundestagsverwaltung, ob die Sponsoringpraxis des sächsischen CDU-Landesverbandes gegen das Parteiengesetz verstößt. Ende Februar war bekannt geworden, dass Sponsoring in ähnlicher Form auch von der nordrhein-westfälischen CDU praktiziert worden war.

In der sächsischen CDU waren im Zusammenhang mit einer CDU-Veranstaltung am Montagabend unter dem Motto „Denkfabrik Sachsen“ möglichen Sponsoren verschiedene „Präsentationsstufen“ angeboten worden. Bei der teuersten Stufe für 8.000 Euro soll laut Spiegel-Informationen ein „kurzes Gespräch mit dem Landesvorsitzenden“ enthalten gewesen sein.

Von Sprechern der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag wurde die Sponsoringpraxis scharf kritisiert. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag, Renate Künast, forderte Einnahmen aus Sponsoring genauso zu veröffentlichen wie Parteispenden.

Die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel distanzierte sich jetzt erstmals öffentlich von der Sponsoringpraxis innerhalb einiger Landesverbände ihrer Partei. Diese dürften das Amt des Ministerpräsidenten nicht mit dem Sponsoring vermischen.

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim übt prinzipielle Kritik an der Sponsoring-Praxis der CDU: „Ein Gespräch mit Herrn Tillich ist keine zulässige Gegenleistung für das Sponsoring. Damit erkauft man sich den Zugang zum Regierungschef. Das grenzt an Korruption und verstößt vermutlich gegen das Verbot von Zweckspenden.“

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Quellen