Auch das Bundesverfassungsgericht untersagte Heß-Kundgebung in Wunsiedel
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Artikelstatus: Fertig 19:44, 15. Aug. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Wunsiedel (Deutschland), 15.08.2006 – Der geplante Neonazi-Aufmarsch zum Gedenken an den früheren Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 19. August in Wunsiedel bleibt nach wie vor verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am gestrigen Montag einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Er war von den Veranstaltern eingereicht worden.
Der Erste Senat bestätigte damit ein vom Landratsamt Wunsiedel erlassenes Versammlungsverbot sowie entsprechende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Bei der Kundgebung gehe es nur vordergründig um das Gedenken an Heß, eigentlich aber um die Billigung der NS-Gewaltherrschaft, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 10. August seine Ablehnung begründet.
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Quellen
- derStandard.at: „Heß-Aufmarsch im bayerischen Wunsiedel bleibt verboten“ (14.08.2006, 16:47 Uhr)
- LexisNexis: „BVerfG: Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten“ (14.08.2006)
- Businessportal24 (Pressemitteilung): „Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt erneut verboten“ (14.08.2006, 16:55 Uhr)
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