Geplante Gedenkveranstaltung in Wunsiedel zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten
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Wunsiedel (Deutschland), 14.08.2006 – Am 19. August 2006 sollte in Wunsiedel eine Versammlung mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ stattfinden. Die Versammlung wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verboten. Der VGH Bayern wies eine Beschwerde des Rechtsanwaltes Jürgen Rieger gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück. Das Gericht erklärte zur Begründung, die Veranstaltung billige die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Zuvor hatte das Landratsamt Wunsiedel den „Heß-Gedenkmarsch“ verboten.
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Quellen
- Jurion: „Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt“ (Pressemitteilung, Abonnement) (10.08.2006)
- Frankenpost: „Wunsiedel obsiegt im Kampf gegen rechten ‚Gedenkmarsch‘“ (12.08.2006)
- LexisNexis: „VGH Bayern: Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt“ (Login erforderlich) (10.08.2006)
- Neues Deutschland: „Heß-Marsch weiter verboten“ (06.08.2006)