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Geplante Gedenkveranstaltung zum Todestag von Rudolf Heß bleibt verboten

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München (Deutschland), 11.08.2005 Eine von Rechtsextremisten geplante Gedenkveranstaltung im bayerischen Wunsiedel zum Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf Heß bleibt verboten.

Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Tag in einer Eilentscheidung (AZ: 24 CS 05.2053), nachdem der Veranstalter Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuths einlegte. Möglich wurde diese Entscheidung durch die im März 2005 vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Volksverhetzungs-Tatbestands. Strafbar macht sich nun gemäß § 130 Abs. 4 StGB, wer den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei der geplanten Veranstaltung genau gegen diese Strafvorschrift verstoßen werde.

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Quellen