Ödp siegt vor Gericht – Wahlomat muss die Partei berücksichtigen
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München (Deutschland), 09.09.2008 – Einen Sieg im Zuge des Streits um den Wahlomat zur bayrischen Landtagswahl in knapp drei Wochen hat die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) vor dem Verwaltungsgericht München erzielt. Demnach darf der Wahlomat, der als Entscheidungshilfe bei der Landtagswahl dienen soll, in der vorgesehenen Form nicht ins Internet gestellt werden. Das Gericht entschied, dass der Bayerische Jugendring (BJR), dem Lizenznehmer des Wahlomats, die ökologisch orientierte Kleinpartei bei dieser Software, die oft bei überregionalen Wahlen angewandt wird, nicht ausgeschlossen werden darf.
Die ödp hatte argumentiert, dass der BJR zur Überparteilichkeit verpflichtet sei und sie deshalb nicht ausgeschlossen werden dürfe. Dieser wiederum hatte als Lizenznehmer das bayerische Kultusministerium abgelöst, das ausgestiegen war, nachdem die Ökodemokraten mit einer Klage gedroht hatten. Da der BJR jedoch die ödp ebenfalls nicht berücksichtigen wollte, war die Partei vor das Verwaltungsgericht gezogen. „Dass der zur Überparteilichkeit verpflichtete BJR als Körperschaft des öffentlichen Rechts uns die Beteiligung verweigert, ist unverständlich und nicht hinnehmbar. Wir mussten uns wehren. Keine Partei hätte anders gehandelt“, meint Urban Mangold, Landesgeschäftsführer der bayerischen ödp. Jedoch erkläre sich seine Partei bereit, dem BJR bei der Einbeziehung seiner Partei behilflich zu sein. „Wenn jetzt Zeitdruck entsteht, ist es nicht die Schuld der ödp, weil wir unseren Anspruch auf Beteiligung bereits in mehreren Schreiben im Juni 2007 und im Frühjahr 2008 angemeldet haben. Der BJR hat diese jedoch unbeantwortet gelassen.”