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Zehn Beschuldigte in der Ditib-Affäre verschwunden

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Veröffentlicht: 21:41, 5. Mai 2017 (CEST)
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Der Gebetrsraum der Männer in einer Hamburger Moschee (Archivbild)

Karlsruhe (Deutschland), 01.05.2017 – Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) ist der bundesweite Dachverband zur Koordinierung der religiösen und sozialen Tätigkeiten der türkisch-islamischen Moscheen in Deutschland und betreibt etwa 900 Moscheen in Deutschland. Imame des Ditibvereins sind Beamten des türkischen Staats und stehen schon seit längerem in der Kritik, der lange Arm der Regierung zu sein und in Deutschland zu arbeiten und zu spionieren. Im Dezember vergangenen Jahres wurde öffentlich bekannt, dass Ditib-Imame von der türkischen Regierung den Auftrag bekommen haben, Muslime in Ditib-Moscheen nach Informationen der Gülen-Bewegung ausfindig zu machen. Im Juli 2016 machte die türkische Regierung diese Bewegung unter dem im Exil lebenden Fethullah Gülen für den gescheiterten Putsch verantwortlich. Doch jetzt drohen 16 angeklagten Imanen aus dem Kreis von Ditib ein strafrechtlicher Prozess - in Deutschland.

Schließlich leitete am 18. Januar der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Aktivität ein. Zuvor wurden drei Imame der Ditib aus Deutschland in die Türkei zurückgezogen. Knapp einen Monat später durchsuchte die Polizei mehrere Wohnungen von Verdächtigen - seitdem konnten sich weitere sieben Angeklagte einem Ermittlungsverfahren aus dem Weg gehen. Ein Sprecher des Verbands in Ankara sprach zuvor von sechs Imamen, welche aus Deutschland in die Türkei zurückbeordert worden seien. Jedoch haben diese sich nicht strafbar gemacht, sondern lediglich ihre Kompetenzen überschritten.

Der Generalbundesanwalt reichte eine Klage gegen sechs Imame am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein, welcher aber abgelehnt wurden. Die Ermittlungen gegen die beschuldigten Imame laufen weiter, jedoch kehren die verschiedenen Ministerien wieder in die Normalität über. Nach Informationen einer Zeitung und eines Rundfunksenders bewillige das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) die Auszahlung der zurückgehaltenen Gelder an Ditib, welche während der Affäre vorerst zurückgehalten wurden. Seit 2012 wurden Projekte von Ditib mit ungefähr sechs Millionen Euro von verschiedenen Ministerien gefördert, mit der Begründung zur Durchführung von Integrationskursen muslimischer Jugendlichen.

Dass das Geld in Höhe von einer Million Euro zurückgehalten wurde, ist ein einmaliger Vorgang gewesen. Dieser sei notwendig, um die Auswirkungen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt auf die geförderten Modellprojekte der Ditib nachzuvollziehen, wie ein Sprecher eines Ministeriums mitteilt. Organisationen oder Personen, welche bekannt für die antidemokratische Grundordnung sind, dürfen nicht an einer Durchführung oder einer inhaltlichen Mitwirkung an einem Projekt teilnehmen.

In einem Brief, der der „Süddeutschen Zeitung“ und dem „Westdeutschen Rundfunk“ vorliegen, heißt es, dass Ditib-Vertreter eine strikte Trennung zwischen den geförderten Modellprojekten sowie den vom Ermittlungsverfahren Betroffenen zugesichert hätten. Bekir Alboga ist Generalsekretär von Ditib und bestätigte, dass man sich über die Fortsetzung und Anerkennung als verlässlicher Partner freue. Er selber hatte zuvor die Spionageaffäre an die Öffentlichkeit gebracht und von Pannen in den Ditib-Moscheen gesprochen. Jedoch kündigte er strukturelle Verbesserung an.

Volker Beck ist Politiker der Grünen und kritisierte die Entscheidung des Familienministeriums. Er reichte nach dem Bekanntwerden der Spionage Anzeige beim Generalbundesanwalt ein und fordert eine dringende Überdenkung der Förderung aus Bundesmitteln: „Es kann nicht sein, dass man einem Verband, der in eine Spionage-Affäre verstrickt ist, öffentliche Gelder zukommen lässt oder wie in Hessen als Religionsgemeinschaft anerkennt.“


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  Ermittlungsverfahren gegen 20 mutmaßliche türkische Spione in Deutschland (06.04.2017) • Schwere Vorwürfe gegen Religionsbehörde der Türkei (07.04.2017)

Quellen

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