Verwaltungsgericht Schwerin schränkt Demonstrationsverbot in Heiligendamm ein
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Schwerin (Deutschland), 28.05.2007 – In einer Entscheidung vom 25. Mai schränkte das Verwaltungsgericht in Schwerin das Demonstrationsverbot der Behörden in Heiligendamm wieder ein. Demnach ist es jetzt erlaubt, außerhalb des Sicherheitszauns und einer 200-Meter-Pufferzone zu demonstrieren. Rettungswege müssten jedoch freibleiben. Die Pläne der Polizei sahen vor, vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Demonstrationen im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Sicherheitszaun zu erlassen.
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Quellen
- Spiegel Online: „Gericht kippt Teile des Versammlungsverbots um Heiligendamm“ (25.05.2007)