Urteil: Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth ist des vollendeten Betruges schuldig
Veröffentlicht: 21:39, 7. Feb. 2009 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 07.02.2009 – Im Revisionsverfahren vor dem Kammergericht, so der Name des Oberlandesgerichts in Berlin, musste der umstrittene Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth am 2. Februar vor dem 4. Strafsenat eine Niederlage hinnehmen.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008 hatte sich von Gravenreuth gegenüber der taz eines Betrugsversuches schuldig gemacht. Das Gericht verschärfte das Urteil sogar noch. Es geht davon aus, dass stattdessen ein vollendeter Betrug begangen wurde. Das Strafmaß erhöhte sich somit unter Einbeziehung eines weiteren Urteils auf 14 Monate Haft. Zur Begründung berief sich die Kammer auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2001 (25. April 2001 - l StR 82/01). So ist bei einer schadensgleichen Vermögensgefährdung durch Täuschung mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eine Vollendung der Tat gegeben.
Im Weiteren hat die Revision keine Rechtsfehler aufgedeckt, somit ist das Urteil rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens fallen Freiherr von Gravenreuth zur Last.
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Quellen
- Urteilstext via eisenberg-koenig.de: „Rechtsanwalt Gravenreuth wegen Betruges zum Nachteil der taz zu unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt - Aktenzeichen l Ss 4/09 (8/09) (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07)“ (02.02.2009)
- golem.de: „Gravenreuth muss in Haft“ (07.02.2009)