Gravenreuth zieht seinen Berufungsantrag zurück
Veröffentlicht: 23:07, 22. Aug. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
22.08.2008 – Der wegen seiner fragwürdigen Prozesse bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat gestern seine Berufung in einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Zivilverfahren gegen die taz zurückgenommen. Er hatte zuvor eine angebliche Bestätigungsaufforderungs-E-Mail für einen Newsletter der taz als Anlass für eine kostenpflichtige Abmahnung genommen. Das Gericht hat außerdem eine ohne eine Anhörung der taz beschlossene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Laut dem Prozessbeobachter Jörg Reinholz nahm Gravenreuth den Berufungsantrag erst zurück, als das Gericht zu erkennen gab, dass es nicht zu seinen Gunsten entscheiden werde. Der bekannte Anwalt wurde erst im September des letzten Jahres rechtskräftig zu einer elfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
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Quellen
- heise.de: „Gravenreuth nimmt Berufungsantrag zurück“ (21.08.2008)