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USA müssen sich wegen Folter-Vorwürfen vor UN-Ausschuss verantworten

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Artikelstatus: Fertig 11:49, 7. Mai 2006 (CEST)
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Genf (Schweiz), 07.05.2006 – Die USA mussten sich am Freitag vor dem UN-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture – CAT) in Genf gegen Foltervorwürfe verteidigen. Der für Menschenrechtsfragen zuständige Staatssekretär im US-Außenministerium, Barry Lowenkron, unterstrich deutlich die Haltung der US-Regierung: „Wir erlauben und dulden keine Folter.“ Lowenkron verwies vor dem Ausschuss auf die Anstrengungen seiner Regierung, die Vorfälle im Abu-Ghuraib-Gefängnis lückenlos aufzuklären. Bisher seien über 600 Untersuchungen eingeleitet und fast die Hälfte der Beschuldigten für schuldig befunden worden.

Auf Fragen bezüglich geheimer CIA-Gefängnisse gingen die Amerikaner nicht ein – mit Verweis auf Nichtzuständigkeit des Gremiums. Der Rechtsberater des US-Außenministeriums, John Bellinger, vertrat bei der Anhörung jedoch die Ansicht, die von den USA unterzeichnete Anti-Folter-Konvention könne nicht auf die Situation in Afghanistan, Irak und das Lager Guantánamo auf Kuba angewendet werden. In dem Gefangenenlager auf Kuba halten die USA zurzeit 490 Terrorverdächtige als Gefangene fest.

Amnesty International beschuldigte die USA der Doppelzüngigkeit. Zwar verneine man die Anwendung oder Duldung der Folter, doch dafür schaffe man ein Klima, in dem Folter und Misshandlungen gedeihten. Im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba oder in den unzähligen Gefängnissen im Irak und Afghanistan gehört Folter zur Tagesordnung.

Die USA wurde in früheren Fällen gerügt, weil sie wissentlich Terrorverdächtige an Länder auslieferte – zwecks Informationsbeschaffung – , wo Folter gang und gäbe ist. Mit dieser Auslieferungspraxis umging man die gesetzlichen Bestimmungen gegen Folter im eigenen Land. Bekanntgewordene Fälle: Der Deutsch-Libanese Khaled al-Masri, der durch die CIA in Mazedonien nach Afghanistan verschleppt wurde, oder der des Kanadiers syrischer Herkunft, der für ein Al-Kaida-Mitglied gehalten und an Syrien ausgeliefert wurde.

Der UNO-Ausschuss gegen Folter kontrolliert nach Artikel 17 der Anti-Folter-Konvention vom 10. Dezember 1984 die Einhaltung des Vertragswerkes. Der Ausschuss trifft sich zweimal jährlich für jeweils drei Wochen in Genf. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen (zurzeit zwei Vertreter aus Afrika, ein Vertreter der USA und Russlands, zwei Vertreter aus Südamerika, zwei Vertreter aus Europa sowie zwei Vertreter Asiens). Zurzeit gibt es 141 Vertragstaaten, die das Abkommen unterzeichnet haben.

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Quellen