US-Gericht verbietet Strafen für offen homosexuelle Soldaten
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San Francisco (Vereinigte Staaten), 14.10.2010 – Das US-Distriktgericht für Zentralkalifornien[1] hat den Bundesstreitkräften per einstweiliger Verfügung untersagt, gegen bekennend homosexuelle Soldaten vorzugehen. Richterin Virginia Phillips begründete die Entscheidung damit, dass diese Praxis nicht mit dem ersten Verfassungszusatz vereinbar sei. Dieses 1st amendmend ist, obwohl es der Wortlaut vermuten ließe, nicht mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im deutschen Verfassungsrecht (Art. 5 I GG) identisch, sondern erstreckt sich auch auf viele andere Aspekte der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 I GG).[2]
Bisher galt in der US-Armee die sogenannte „Don’t-ask, Don’t-tell-Regelung“, die es Soldaten verbietet, offen in einer homosexuellen Beziehung zu leben, während ihrer Dienstzeit ihre sexuelle Orientierung preiszugeben oder auch nur über „homosexuelle Themen“ zu sprechen. Im Gegenzug ist es Vorgesetzten untersagt, Untersuchungen über die sexuelle Orientierung ihrer Untergebenen anzustellen. Don’t ask, don’t tell war 1993 als Kompromisslösung unter Bill Clinton eingeführt worden. Homosexuelle sind in den US-Streitkräften nämlich eigentlich nicht zugelassen.[3] Dennoch gab es seit der Neuregelung ca. 14.000 Entlassungen.
Barack Obama hatte bereits im Wahlkampf versprochen, die Regelung abzuschaffen, scheiterte aber bisher am Widerstand im Senat, der nicht nur von den oppositionellen Republikanern, sondern auch von einigen Senatoren der Präsidentenpartei, der Demokraten, getragen wird. Auch in der US-amerikanischen Gesellschaft ist die Abschaffung der bisherigen Regelung umstritten. Umfragen zufolge sprechen sich aber etwa drei Viertel der US-Bürger für die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Militär aus.
Gegen den Gerichtsbeschluss ist Berufung möglich.
Anmerkungen
- ↑ Vgl. RTT News: Pentagon Warns Against Court-Ruling On Openly Gay Military Personnel
- ↑ Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances. Vgl. Wikipedia: First Amendment to the United States Constitution
- ↑ "The presence in the Armed Forces of persons who demonstrate a propensity or intent to engage in homosexual acts would create an unacceptable risk to the high standards of morale, good order and discipline, and unit cohesion that are the essence of military capability.": U. S. Army Homosexual Conduct Policy
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Quellen
- www.dw-world.de: „US-Gericht kippt Schwulen-Bann“ (13.10.2010)
- www.stern.de: „Regenbogen über der US-Armee“ (13.10.2010)
- www.queer.de: „US-Militär darf nicht mehr gegen Schwule vorgehen“ (13.10.2010)
- Veröffentlicht
- San Francisco
- 14.10.2010
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