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Diskussion:US-Gericht verbietet Strafen für offen homosexuelle Soldaten

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von SpongeBot in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Artikelstatus

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Erste Fassung fertig. Mithilfe und Korrektur ausdrücklich erwünscht.--Trockennasenaffe 12:17, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Seltsamer Satz

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„Dieses 1st amendmend ist […] nicht mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im deutschen Verfassungsrecht (Art. 5 I GG) identisch“. Natürlich ist kein US Gesetz mit einem deutschen identisch. Das war aber wahrscheinlich auch nicht Sinn des Satzes. Sollte es nicht heißen: „Dieses 1st amendmend ist […] nicht mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im deutschen Verfassungsrecht (Art. 5 I GG) vergleichbar“ oder so ähnlich?--Trockennasenaffe 17:08, 14. Okt. 2010 (CEST)Beantworten