US-Gericht fordert Twitter zur Herausgabe von personenbezogenen Daten über WikiLeaks-Kontaktpersonen auf

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Veröffentlicht: 04:05, 9. Jan. 2011 (CET)
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Alexandria (Virginia) (Vereinigte Staaten), 08.01.2011 – Ein Bezirksgericht in Virginia hat das Netzwerk Twitter aufgefordert, innerhalb von drei Tagen personenbezogene Daten über alle Twitter-Accounts herauszugeben, die mit der Internetplattform Wikileaks in Verbindung stehen.

Rop Gonggrijp, ein holländischer Hacker und Mitarbeiter von WikiLeaks, veröffentlichte am 8. Januar auf seiner Internetseite ein Schreiben der Twitter-Rechtsabteilung, in dem er darüber informiert wird, dass Twitter von einem US-Gericht zur Herausgabe von Daten über seinen Account aufgefordert wurde. Twitter rät ihm Rechtsmittel dagegen einzulegen. Andernfalls sei Twitter gezwungen, die Daten herauszugeben.

Gonggrijp drückt in einem Kommentar zu dem Schreiben seine Verwunderung darüber aus, warum das US-Justizministerium diesen Weg gewählt hat, obwohl ihm doch sicher effektivere Wege zur Verfügung stünden, an diese Informationen heranzukommen.

Im Einzelnen verlangt das US-Gericht im Zusammenhang mit Ermittlungen im Rahmen der Strafverfolgung die Herausgabe der folgenden Daten:

  • Klarnamen der Benutzer
  • Private und geschäftliche Adressen der Benutzer, einschließlich E-Mail
  • alle bei Twitter veröffentlichten Beiträge
  • Beginn und Dauer der Verbindungen zu Twitter
  • Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten, die in diesem Rahmen genutzt wurden (Kreditkarten- und Bankverbindungsdaten)
  • sowie IP-Adressen und sonstige Verbindungsdaten

Außer Gonggrijp haben auch weitere Twitter-Benutzer solche Schreiben erhalten, darunter die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jónsdóttir, die sich dafür einsetzt, Island zu einem Ort der Meinungs- und Informationsfreiheit zu machen. Jónsdóttir hatte bei Twitter mit anderen Benutzern darüber diskutiert, ob Island dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange politisches Asyl gewähren sollte. Weitere Twitter-Benutzer, für deren Daten sich die US-Justiz interessiert sind der US-Programmierer Jacob Appelbaum und der Amerikaner Bradley Manning, der zurzeit in einem US-Gefängnis sitzt, weil er im Verdacht steht, geheime Unterlagen an WikiLeaks weitergegeben zu haben.

Auf ein interessantes Detail des Verfahrens geht Spiegel Online in diesem Zusammenhang ein. Im letzten Satz der Anordnung (Subpoena), die Twitter bereits am 14. Dezember 2010[1] zugestellt wurde, heißt es: „Twitter darf die Existenz dieser Entscheidung oder dieser Untersuchung nicht gegenüber den genannten Nutzern oder irgendeiner anderen Person enthüllen, solange dies nicht vom Gericht erlaubt wird.“ Offenbar gelang es Twitter, gegen diese Maßgabe vor Gericht erfolgreich vorzugehen. Dazu liegt eine Entscheidung des Bundesgerichts vom 5. Januar des Jahres [2] vor.

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Quellen[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Subpoena, zugestellt durch das US-Department of Justice (PDF-Dokument)
  2. Entscheidung des Bundesgerichts laut salon.com (PDF-Dokument)