Prozessauftakt im Fall „Kevin“: Angeklagter Ziehvater schweigt

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Veröffentlicht: 17:16, 24. Okt. 2007 (CEST)
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Bremen (Deutschland), 24.10.2007 – Heute begann vor dem Landgericht Bremen der Prozess gegen den Ziehvater des zweijährigen Kevin aus Bremen, dessen qualvoller Tod im Jahr 2006 bundesweit für Aufregung gesorgt hatte. Die Leiche des Jungen war im Oktober 2006 in einem Kühlschrank der elterlichen Wohnung gefunden worden. Der angeklagte, drogensüchtige Ziehvater (43) verweigerte zum Prozessauftakt die Aussage. Ihm wird Totschlag und Misshandlung Schutzbefohlener vorgeworfen.

Dem Gericht liegt ein medizinisches Gutachten vor, laut dem Kevin in schwerer Weise misshandelt worden war. Dies belegen zahlreiche Knochenbrüche an Armen, Beinen und Rippen. Der Tod des Kindes soll durch eine Fettembolie mit anschließendem Herzversagen nach einer Reihe von Knochenbrüchen eingetreten sein. Die Verteidigung zweifelt diese Darstellung jedoch an. Sie argumentiert, die Fettembolie sowie die Knochenbrüche könnten auch erst nach dem Tod Kevins eingetreten sein.

Der Prozess wird voraussichtlich ein Jahr dauern. Der Fall hatte viele Fragen bezüglich der Mitverantwortung der Bremer Behörden an dem Tod des Kindes, das unter der Vormundschaft des Jugendamtes gestanden hatte, aufgeworfen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte die Verantwortlichkeiten im Fall Kevin geprüft. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Leichenfundes war die damalige Sozialsenatorin Karin Röpke von ihrem Amt zurückgetreten.

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Quellen