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Neue Steueridentifikationsnummer kommt im Jahr 2008

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Veröffentlicht: 21:27, 9. Jan. 2008 (CET)
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Nummer auf einem amtlichen Ausweis

Berlin (Deutschland), 09.01.2008 – Im Jahr 2003 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz, nach dem jeder Bürger mit seiner Geburt eine aus elf Ziffern bestehende Identifikationsnummer erhält, die auch noch weit über den Tod hinaus Gültigkeit besitzt. Die alte, bisher aus zwölf Ziffern bestehende Nummer wird damit ersetzt. Es ist auch egal, ob die betreffende Person Steuern zahlt oder nicht. Im Juli 2008 wird es vermutlich soweit sein, aber erste organisatorische Vorbereitungen fanden bereits 2007 statt. So mussten alle Einwohnermeldeämter Namen, Adressen und Geburtsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) übermitteln, wo sie zentral verwaltet werden. Erst 20 Jahre nach dem Tod werden sie wieder gelöscht. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch Erben für die Steuerschuld eines Verstorbenen haftbar gemacht werden können.

Das Bundesfinanzministerium begründet die Einführung der einheitlichen Nummer mit der Notwendigkeit des Bürokratieabbaus und der Modernisierung der Besteuerung. Auch in vielen anderen europäischen Ländern arbeite man nach diesem System.

Die Einführung wurde vom Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, kritisiert. Gegenüber der Osnabrücker Zeitung sagte er in einem Interview: „… es (scheint) beliebig zu sein, wie viele Daten gespeichert werden und wer auf diese Daten Zugriff hat. Das birgt die große Gefahr eines Missbrauchs der Daten und einer Einschränkung des Steuergeheimnisses.“

Datenschützer betrachten vor allem die Speicherung der Religionszugehörigkeit als kritisch. Mangels konkreter Zugriffsregelungen sei nicht ausgeschlossen, dass sich andere Behörden in die von der Finanzverwaltung angelegten Datensätze Einsicht verschaffen könnten. Kritische Stimmen kommen auch aus der Politik. Otto Solms (FDP) sieht in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes Mängel und Lücken. Im Onlinedienst de.internet.com wird er mit den Worten zitiert: „Es entsteht ein riesiger, in sich geschlossener Datenfundus, der für die Zwecke der Lohnsteuer allein nicht notwendig ist.“

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Quellen