Mutter der neun toten Säuglinge kommt nicht wegen Mordes vor Gericht
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Brieskow-Finkenheerd / Frankfurt (Oder) (Deutschland), 09.03.2006 – Am 27. April beginnt der Prozess gegen die Frau, die zwischen 1988 und 1999 ihre neun neugeborenen Kinder getötet haben soll. Gefunden wurden alle Leichen Ende Juli 2005 in Brieskow-Finkenheerd bei Frankfurt an der Oder.
Heute gab ein Sprecher des zuständigen Landgerichts in Frankfurt (Oder) die Anklage bekannt. Sie wird nicht auf Mord, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lauten, sondern auf achtfachen Totschlag. Im Fall des neunten toten Babys wird nicht verhandelt. Das Kind starb im September 1988. Da Totschlag nach 10 Jahren verjährt, kann der Fall nicht mehr verhandelt werden.
Am 1. August wurde die Frau in Untersuchungshaft genommen, auf sie kann ein Strafmaß in Höhe von 15 Jahren Haft zukommen. Hätte die Anklage auf Mord gelautet, hätte es eine lebenslange Haft werden können. Die Frau musste sich im Dezember 2005 einer Krebsoperation unterziehen.
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Quellen
- N24.de: „Totschlags-Klage gegen Mutter der neun Babys“ (08.03.2006) Quelle nicht mehr online verfügbar
- Märkische Allgemeine Online: „Gericht kippt Mordanklage: Mutter der neun toten Babys muss sich wegen Totschlags verantworten“ (08.03.2006)
- derStandard.at: „Neunfache Kindstötung in Brandenburg: Anklage nur wegen ...“ (nun kostenpflichtig) (08.03.2006, 12:06 Uhr)