Müntefering: Änderung des Hartz-IV-Satzes nur bei Mindestlohneinführung

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Veröffentlicht: 22:32, 11. Aug. 2007 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 11.08.2007 – Franz Müntefering (SPD) hält bei Einführung eines Mindestlohnes die Änderung der Anpassungsregelung des „ALG-II“-Satzes an die Preissteigerungen für denkbar. Bis Ende November soll geprüft werden, wie sich die aktuellen Preissteigerungen auf „ALG-II“-Empfänger auswirken und welche Folgen eine Anpassung an die Inflationsrate hätte. Aus den Reihen des Koalitionspartners CDU waren zunehmend Forderungen nach einer Änderung des Satzes laut geworden, auf die Müntefering nun reagiert. Laut dem Minister würden durch die Mindestlohneinführung die Kosten für den Staat sinken, weil Aufstockungsaufwendungen für Ergänzungszahlungen an Niedriglohnempfänger zurückgingen. Ohne Ausgleich durch den Mindestlohneinfluss würden die Ausgaben für ALG II für den Bund zu hoch werden. Trotz guter Konjunktur seien im Jahr 2005 die Sozialausgaben um fünf Prozent gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt mit.

Aktuell werden die Sätze alle fünf Jahre anhand einer Verbrauchsstatistik für Privathaushalte, der Einkommens-Verbraucher-Statistik (EVS), überprüft. In der Zwischenzeit werden sie den Rentenanpassungen entsprechend geändert.

Unionspolitiker weisen Münteferings Forderung zurück. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus äußerte in der Leipziger Volkzeitung, dass die beiden Fragen nichts miteinander zu tun hätten. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sieht bei Einführung des Mindestlohns eher ein Anwachsen der Arbeitslosenzahlen. Gegen eine Überprüfung des Satzes jedoch habe er nichts. Bei Vorliegen von Erkenntnissen, die eine Erhöhung nahelegten, solle gehandelt werden. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger sieht keine Notwendigkeit, das ALG II zu überprüfen. Er will erst 2008 beim Vorliegen entsprechender Erfahrungsberichte die Situation analysieren. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sieht ebenfalls keinen Grund, jetzt tätig zu werden.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte ein sofortiges Handeln. Eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze müsse sofort erfolgen, und zwar mindestens in Höhe der inflationsbedingten Verteuerung. Der Wirtschaftsweise Bert Rürup lehnt eine Anpassung der „ALG-II“-Sätze an die Inflationsrate ab, weil sonst der Satz stärker steige als Renten, Löhne und BAFöG.

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Quellen