Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Nordrhein-Westfalen abgelehnt
Veröffentlicht: 23:55, 15. Dez. 2010 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Düsseldorf (Deutschland), 15.12.2010 – Der umstrittene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), dessen Novellierung der Zustimmung aller 16 Landesparlamente bedurft hätte, ist im Landtag von Nordrhein-Westfalen, dem letzten der zuzustimmen hatte, doch noch gestoppt worden. Nachdem am Dienstag, dem 14. Dezember außer der Linkspartei auch CDU und FDP ihre Ablehnung der umstrittenen Novelle angekündigt hatten, haben am Mittwochvormittag – einen Tag vor der Abstimmung im Landtag – auch die Koalitionspartner der Minderheitsregierung, SPD und GRÜNE, ihre Ablehnung des JMStV erklärt.
In einer direkten Reaktion darauf erklärte kurz danach Christian von Boetticher, Fraktionsvorsitzender der regierenden CDU in Schleswig-Holstein, eine Nichtzustimmung seines Landes durch Nichtbefassung. Auf seiner Facebook-Seite las sich das folgendermaßen:
- „Nein, wir haben gerade beschlossen, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und somit ebenfalls nicht zuzustimmen! Frohe Weihnachten!“
Mit diesen Entscheidungen aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kann der Staatsvertrag nicht wie geplant am 01. Januar 2011 in Kraft treten und muss neu verhandelt werden.
Die Jugendorganisationen von CDU, SPD und FPD in Nordrhein-Westfalen hatten zuvor gemeinsam dazu aufgerufen, den JMStV abzulehnen[1], die Grüne Jugend und die Linksjugend 'solid hatten das in eigenen Erklärungen getan.
Manches an der Kritik an der Neufassung des JMStV gilt auch für die derzeit gültige Fassung des Staatsvertrages, der unter dem Einfluss des Amoklaufs von Erfurt zustande gekommen war, so wie die Novelle, die nach dem Amoklauf in Winnenden auf den Weg gebracht wurde. Politiker suchten nach Wegen, nach den Amokläufen noch mehr für den Jugendschutz zu tun.
Die Kritik am JMStV hatte sich, ursprünglich ausgehend vor allem vom netzpolitischen Arbeitskreis "AK Zensur"[2] aber aufgenommen von Netzpolitikern aller Parteien, auf folgende Punkte konzentriert:
- Der Staatsvertrag behandelt das Internet als eine weitere Art von Rundfunk, was der Realität nicht gerecht wird. Sendezeiten für das Internet, die auch der bisherige JMStV vorsah, liessen sich nicht umsetzen.
- Nationales Recht kann nicht das alles im Internet von Kindern fernhalten wollen, was den nationalen Regelungen nicht entspricht. Internationale Webseiten wie Wikipedia, Facebook und YouTube sind längst Teil des täglichen Lebens vieler Jugendlicher.
- Die Regelungen zur Alterskennzeichnung von Webseiten würden für viele private und kleinere Anbieter von Internetseiten einen riesigen Aufwand bedeuten. Einen eigenen Jugendschutzbeauftragten einstellen, Alterskennzeichnungen durch externe Dienstleister prüfen und verwalten lassen, all das kostet mehr Geld als viele kleine Anbieter leisten können.
- Wer seine Seite selbst einstuft, dabei aber daneben greift, würde sich der Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung aussetzen. Sorgen hatten zumal die Anbieter von meist kostenlosen Internetseiten auf denen Besucher sich beteiligen können, etwa Foren und Blogs. Manche Internetrechtler hatten vor neuen Abmahnwellen gewarnt, manche hatten die Abschaltung ihrer Internetseite zum neuen Jahr bereits angekündigt, um dem zu entgehen, oder das bereits vorgezogen.
Einige dieser Punkte hatten mehrere Bundesländer in eigenen Protokollerklärungen zum JMStV bereits aufgegriffen:
- „Das Land Baden-Württemberg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Saarland, das Land Sachsen und das Land Schleswig-Holstein unterstreichen, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen darf, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden.“
- „Das Land Baden-Württemberg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Saarland, das Land Sachsen und das Land Schleswig-Holstein stellen fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden.“[3]
- „Das Land Baden-Württemberg stellt fest: Zu hohe und unklare rechtliche Anforderungen können dabei insbesondere auf private und nicht gewerbliche Anbieter von Medieninhalten eine abschreckende Wirkung entfalten. Dies birgt die Gefahr, dass diese aus Sorge vor unübersehbaren rechtlichen Konsequenzen auf die Nutzung des Internets als Verbreitungsweg ihrer Medienangebote verzichten. (...) Schutzmaßnahmen wie Sendezeitbegrenzungen oder die Kennzeichnung von Produkten mit Altersbeschränkungen haben sich dabei für die klassischen Verbreitungswege (Rundfunk, Vertrieb von Ton- und Datenträgern) bewährt. Aufgrund der unterschiedlichen Verbreitungswege und der hohen Zahl nicht gewerblicher Anbieter im Internet lassen sich mit diesen Mechanismen aber nicht ohne weiteres sämtliche Besonderheiten der Medienverbreitung über das Internet abbilden.“[4]
Nun bleibt die Kritik, dieser Entwurf des Jugendmedienstaatsvertrags aber ist vom Tisch.
Reaktionen aus Medien und Politik
Aus der Mainzer Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz kam, vielleicht erwartungsgemäß, eine empörte Reaktion: Ministerpräsident Kurt Beck hatte den Staatsvertrag federführend verhandelt und die Entwürfe dafür erarbeiten lassen. Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, richtete seine Kritik vor allem gegen die CDU in Nordrhein-Westfalen, deren Erklärung zur Stimmabgabe den Ausschlag für die Ablehnung der Regierungsfraktionen dort und mittelbar die Absetzung der Abstimmung in Schleswig-Holstein gegeben hatte: „Ich bin fassungslos, dass die CDU ihre Machtspiele in der Opposition auf dem Rücken unserer Kinder und Jugendlichen austrägt.“ Es sei damit „eine einmalige Chance vertan“ worden, „Kinder und Jugendliche vor verstörenden Inhalten im Netz zu schützen und gleichzeitig die Kommunikationsfreiheit der erwachsenen Nutzer zu erhalten.“[5] Noch zu Beginn der Woche hatte sich die zuständige Ministerin Angelika Schwall-Düren (62, SPD) sehr für eine Annahme in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Am Montag erklärte sie: „Auch wenn es Kritiker gibt, bin ich sicher, dass der Landtag dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zustimmen wird. Ich sage zu, halbjährlich über die Erfahrungen mit der Altersklassifizierung zu berichten und offen für praktische Verbesserungsvorschläge zu sein“[6] Diese von ihr gesehene Zustimmung ist jedoch vom Tisch. Andere in der SPD freuen sich über das Ergebnis: Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein, deren Ablehnung schon im Vorfeld fest stand, begrüßte die Tatsache, dass durch Absetzung auch ihr eigenes Bundesland, in dem die SPD Opposition ist, nicht zustimmt.[7] Auch Bundesvorstandsmitglied Björn Boehning kommentierte über den Kurznachrichtendienst Twitter, jetzt sei der Weg endlich frei für eine moderne und bessere Variante des Jugendmedienschutzes.
Bei den Grünen, neben der SPD die andere Regierungspartei in Nordrhein-Westfalen, war die Erleichterung im Netz sofort zu lesen: Die Fraktion im Sächsischen Landtag, die am Vortag mit ihrem Entschließungsantrag gegen den JMStV im Landtag noch gescheitert war, reagierte mit einer gewissen Häme: CDU-Staatskanzleichef Johannes Beermann habe „mit seiner Arroganz eine grandiose Bauchlandung hingelegt. Seine Honecker-Anleihe 'Den Jugendmedienschutz in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf' kehrt sich gegen ihn selbst“.[8] Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Sven Lehmann zeigte sich erleichtert. Unter der Überschrift „GRÜNE begrüßen die Ablehnung des Staatsvertrages“ erklärte er: „Grund für die Ablehnung sind die inhaltlichen Schwächen des Vertrages und die aus ihm resultierende massive rechtliche Unsicherheit. Website-Betreiber sind bereits jetzt stark verunsichert. Der Staatsvertrag hätte damit mehr geschadet als genutzt.“[9] Zuvor hatten die Grünen erklärt, die Partei sei gegen diesen JMStV, die Fraktion werde sich aber „aufgrund parlamentarischer Zwänge“[10] anders entscheiden. Auf heftige Kritik hin hatte die Fraktion der Grünen erneut mit dem Koalitionspartner auf eine Ablehnung hinzuwirken versucht.
Der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, der vor Kurzem die JMStV Neufassung einstimmig abgelehnt hatte[11], begrüßte die Entscheidung: „Der bisherige Staatsvertrag wie auch der neue Entwurf kollidieren mit den technischen Gegebenheiten und der Struktur des Internets. Die beabsichtigte Alterskennzeichnung der Inhalte ist von vielen kleineren und privaten Anbietern nicht zu leisten, die vorgeschlagenen Lösungen, mit User Generated Content umzugehen, halten wir für schwer umsetzbar. Der Staatsvertrag wird den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz nicht gerecht, er verkennt die Internationalität des Internets und führt zu großer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Akteuren.“[12]
Die Jungen Liberalen, die Jugendorganisation der FDP, „begrüßen die Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags ausdrücklich“, erklärte der Bundesvorsitzende Lasse Becker zusammen mit den Landesvorsitzenden aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein: „Der Inhalt des vorliegenden Vertragsentwurfes ist dem Medium Internet keineswegs angemessen. Wer den Text liest, muss ihn als trauriges Indiz dafür werten, dass ein Großteil der Vorhaben offensichtlich nicht von Leuten stammt, die sich regelmäßig im Internet bewegen. Allein wegen einer falsch verstandenen Verpflichtung den Ministerpräsidenten gegenüber durfte es kein Festhalten an dem Vertrag in seiner jetzigen Fassung geben.“[13] Internet sei eben, anders als die Regulierer das gesehen hätten, kein Rundfunk.
Der Bundesverband der Jungen Union schweigt zum Thema, eine Suche nach ‚JMStV‘ bleibt auf ihrer Webseite ohne Ergebnis. Die Landesvorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner, parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherministerium, wandte sich gegen die Ankündigung von Sperrverfügungen des amtierenden Ministerpräsidenten Beck, gegen den sie im März 2011 antreten wird. Im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb sie:
- „Beck will Zwangssperrungen i Netz, weil er als Vors d Rundfunkkommission, Jugendmedienschutz auf ganzer Linie gescheitert ist. Lehne ich ab!“[14]
Der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen, Umweltminister Norbert Röttgen, sah die für die sinnvolle Umsetzung des Staatsvertrags notwendigen „Hausaufgaben nicht gemacht“ durch die Landesregierung und führte aus: „Es ist absurd, von Millionen von Seitenbetreibern einen solchen Aufwand einzufordern, wenn keine Möglichkeit besteht, daraus irgendeinen Nutzen zu ziehen.“ Dass das weltweite Netz nicht vor den Schranken des deutschen Rechts Halt macht ist ihm bewusst: „Abgesehen davon: Alleine schon durch die Beschränkung auf deutsche Angebote würden wesentliche Websites wie youtube und Facebook nicht berücksichtigt.“[15]
Die sich stark für eine Freiheit des Internets einsetzende Piratenpartei zeigte sich von den Entwicklungen „überrascht und erfreut“, was an sich nicht weiter überraschend ist. Mit einer ‚Technischen Analyse des JMStV‘[16] hatten Mitglieder versucht, die Fraktionen im Landtag zu Düsseldorf von der Untauglichkeit des Entwurfs zu überzeugen.
Die Ministerpräsidenten und Netzpolitiker der 16 Bundesländer sind nun aufgefordert, „zum Beispiel gemeinsam mit der Enquete-Kommission im Bundestag“[17] eine Neufassung zu erarbeiten, zu verhandeln und mehrheitsfähig zu machen.
Themenverwandte Artikel
- Portal:Internet
- Grüne bereiten sich auf Regierungsübernahme in Baden-Württemberg vor (05.12.2010)
- Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen „Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ eingereicht (05.05.2009)
Quellen
- wdr.de: „Filtern oder Zensur? Jugendschutz im Netz“ (15.12.2010)
- taz.de: „Aus für Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Glücklich scheitern“ (15.12.2010)
- www.wdr.de: „???“ (???)
- Landesblog.de: „Das Scheitern der Novelle des Jugendmedienstaatsvertrags ist erst der Anfang der Arbeit“ (15.12.2010)
- Golem.de: „Jugendschutz. Novelle des JMStV gestoppt“ (15.12.2010)
- Netzpolitik.org: „Offiziell: Jugendmedienschutzstaatsvertrag gestoppt – Landtag NRW wird #JMStV morgen ablehnen“ (15.12.2010)
- RP-Online: „NRW gegen Jugendschutz-Vertrag“ (15.12.2010)
Einzelnachweise
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- 15.12.2010
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