Internationaler Strafgerichtshof ermittelt wegen Kriegsverbrechen gegen Nordkorea
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New York (Vereinigte Staaten), 15.12.2010 – Der Internationale Strafgerichtshof führt Vorermittlungen wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen gegen Nordkorea durch. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Mörserbeschuss der Insel Yeonpyeong durch nordkoreanische Einheiten am 23. November und der Versenkung des südkoreanischen Kriegsschiffes Cheonan am 26. März durch einen angeblich von Nordkorea aus abgeschossenen Torpedo. Das geht aus einer Mitteilung Luis Moreno Ocampos, Anklänger am UN-Kriegsverbrechertribunal, hervor.
Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ergibt sich aus der Tatsache, dass Südkorea im Jahr 2002 das Rom-Statut unterzeichnet hat und deswegen seit dem 1. Februar 2003 für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Kriegsverbrechen, die auf dem Gebiet Südkoreas begangen wurden, zuständig ist.
Das Büro des Anklägers wird durch das Rom-Statut ermächtigt, im Falle des Verdachtes auf solche Verbrechen Vorermittlungen durchzuführen, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird. „Die Arbeit, die jetzt zu tun ist, ist zu prüfen, ob diese genannten Zwischenfälle Kriegsverbrechen sind und dann haben wir die Jurisdiktion“, erklärte Moreno Ocampo vor der Presse. Nach den Worten Moreno Ocampos führt der Internationale Strafgerichtshof derzeit Vorermittlungen in fünf weiteren Fällen durch. Dabei geht es um die Gewalt nach den Wahlen in Kenia 2007–2008, um Fälle in der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda sowie aufgrund der Situation in Darfur.
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