Diskussion:Internationaler Strafgerichtshof ermittelt wegen Kriegsverbrechen gegen Nordkorea
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Zuständigkeit
[Bearbeiten]In der Original-news steht: Der ICC hat die Jurisdiction... Hier steht: Südkorea hat wegen der Unterzeichnung seit 2003 die Jurisdiction bezüglich bestimmter Verbrechen auf dem Gebiet. In w:de:Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs steht: der ICC hat nur dann die Jurisdition, wenn die nationale Strafgerichtsbarkeit das nicht angemessen verfolgen will oder kann. --Diwas 02:31, 15. Dez. 2010 (CET)
Die UN-Website gibt im Moment HTTP-501 zurück; wenn ich mich richtig erinnere, war dort im Zusammenhang mit der Gerichtsbarkeit (jurisdictation) angeführt war crimes, crimes against humanity und genocide. Ich werde später noch mal versuchen, die Webseite aufzurufen und füge dann hier den genauen Wortlaut ein. Die Aussage im Wikipedia-Artikel ist mMn ungenau oder gar eine eigene Interpretation von Artikel 17 Absatz 1, in unserem Zusammenhang hier insbesondere dem dortigen Buchstaben a):
- 1. Im Hinblick auf Absatz 10 der Präambel und Artikel 1 entscheidet der Gerichtshof, dass eine Sache nicht zulässig ist, wenn
- a) in der Sache von einem Staat, der Gerichtsbarkeit darüber hat, Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchgeführt werden, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht in der Lage, die Ermittlungen oder die Strafverfolgung ernsthaft durchzuführen; (…)
Der IStGH hat nach meinem Textverständnis und unter Maßgabe des Artikel 12 also die Jurisdiktion über die in Artikel 5 bezeichneten Verbrechen. In Artikel 5 heißt es:
- Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist auf die schwersten Verbrechen beschränkt, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs erstreckt sich in Übereinstimmung mit diesem Statut auf folgende Verbrechen:
- a) das Verbrechen des Völkermords;
- b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
- c) Kriegsverbrechen;
Buchstabe d) irrelevant (es gibt mW kein internationales Übereinkommen, mit dem diese Straftat schon definiert wurde). Artikel 12 nennt die Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit:
- 1. Ein Staat, der Vertragspartei dieses Statuts wird, erkennt damit die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs für die in Artikel 5 bezeichneten Verbrechen an.
- 2. Im Fall des Artikels 13 Buchstabe a oder c kann der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit ausüben, wenn einer oder mehrere der folgenden Staaten Vertragspartei dieses Statuts sind oder in Übereinstimmung mit Absatz 3 die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt haben:
- a) der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat, oder, sofern das Verbrechen an Bord eines Schiffes oder Luftfahrzeugs begangen wurde, der Staat, in dem dieses registriert ist;
- b) der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die des Verbrechens beschuldigte Person besitzt.
(Absatz 3 hier irrelevant). Alle obigen Unterstreichungen von mir, der hiesige Zitattext folgt der bei den Schweizer Bundesbehörden abrufbaren Textfassung. --Matthiasb 08:35, 15. Dez. 2010 (CET)
Der Schluckauf auf un.org war von nur kurzer Dauer. In der Originalpressemeldung der UN heißt es:
- The Republic of Korea has been a State party to the Rome Statute since November 2002. As such, the ICC has jurisdiction over war crimes, crimes against humanity or genocide possibly committed on its territory or by its nationals since 1 February 2003, the date on which the Statute entered into force in the Republic of Korea. --Matthiasb 08:42, 15. Dez. 2010 (CET)
- Danke dir für die ausführliche Klarstellung. Der Wikipediaartikel ist also verbesserungswürdig. Eines macht mich noch stutzig: Warum begründet sich die Zuständigkeit Südkoreas in der Unterzeichnung des Vertrags? Ist nicht eher gemeint:
- Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ergibt sich aus der Tatsache, dass Südkorea im Jahr 2002 das Rom-Statut unterzeichnet hat und deswegen die Zuständigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Kriegsverbrechen, die auf dem Gebiet Südkoreas begangen wurden, mit Wirkung vom 1. Februar 2003 an den Internationalen Strafgerichtshof fiel.
- Oder anders formuliert: Seit dem 1. Februar 2003 ist der Internationale Strafgerichtshof zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord oder Kriegsverbrechen, die auf dem Gebiet Südkoreas begangen wurden, weil Südkorea im Jahr 2002 das Rom-Statut unterzeichnet hat.--Diwas 20:43, 15. Dez. 2010 (CET)
- Ich frage mich noch immer, ob der Satz zwei Aussagen die er macht tatsächlich auch machen sollte: Wegen der Unterzeichnung ist Südkorea zuständig. Weil Südkorea zuständig ist, ist der ICC zuständig. --Diwas 19:53, 16. Dez. 2010 (CET)
- Dann ändere es doch. Gruß --Wolf-Dieter 20:25, 16. Dez. 2010 (CET)
- Dazu müsste ich wissen, wie es richtig ist. --Diwas 21:20, 16. Dez. 2010 (CET)
- Dann ändere es doch. Gruß --Wolf-Dieter 20:25, 16. Dez. 2010 (CET)
- Ich frage mich noch immer, ob der Satz zwei Aussagen die er macht tatsächlich auch machen sollte: Wegen der Unterzeichnung ist Südkorea zuständig. Weil Südkorea zuständig ist, ist der ICC zuständig. --Diwas 19:53, 16. Dez. 2010 (CET)