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Haftbefehl gegen Kurdenpolitiker aufgehoben

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Nürnberg / Bamberg (Deutschland), 27.03.2005 – Im Januar 2005 wurde der kurdische Politiker Remzi Kartal bei einem Aufenthalt in Nürnberg verhaftet. Anfang März 2005 wurde dieser Haftbefehl aufgehoben und Kartal in die Freiheit entlassen.

Der 56-jährige Kartal befand sich im Januar auf einer Fahrt nach Nürnberg zu einer friedlichen Kundgebung kurdischer Bewohner. Ein „Internationales Fahndungsersuchen“der Türkei veranlasste damals die deutschen Behörden, Kartal festzunehmen und in Auslieferungshaft zu nehmen. Der Vorwurf gegen Kartal lautete auf „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Ab dem Zeitpunkt der Verhaftung hatte die Türkei vierzig Tage Zeit, das anschließende Auslieferungsersuchen zu begründen. Im Anschluss an die friedlichen Kundgebung im Januar kam es damals in Nürnberg zu einer ebenfalls friedlichen Demonstration für die Freilassung Kartals.

Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Bamberg die Entlassung Kartals angeordnet. Als Begründung für diese Entscheidung gab das Gericht an, die Auslieferungsunterlagen wären „unzureichend und widersprüchlich“ gewesen. Auch wären die Unterlagen nicht vollständig. Das Gericht bemängelte zudem den fehlenden europäischen Standard der Haftbefehlsurkunde, welche damit nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen entspräche.

Remzi Kartal hat Deutschland mittlerweile verlassen und ist nach Brüssel zurückgereist. In Belgien wurde Kartal bereits vor längerer Zeit als politischer Flüchtling anerkannt. Kartal wurde im Jahr 1991 in das türkische Parlament gewählt und verließ die Türkei 1994.

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Quellen