Geldstrafe für die CDU wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz
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Berlin (Deutschland), 23.10.2010 – Zu einer Geldstrafe von insgesamt 61.772,66 Euro wurde die CDU jüngst verurteilt. Grund hierfür ist, dass der nordrhein-westfälische Landesverband 2005 in seinem Rechenschaftsbericht eine Spende von rund 31.000 € unterschlagen hatte. Diese hatte die Partei von der Initiative „Wähler für den Wechsel“ im Landtagswahlkampf von 2005 erhalten. Letztere war nur scheinbar unabhängig, da die Partei maßgeblichen Einfluss auf sie ausgeübt hatte. Nach den Vorgaben des Gesetzes muss die CDU den doppelten Betrag, den sie damals als Spende erhalten hat, zahlen.
Aus der Wahl war die CDU damals als Sieger hervorgegangen und bildete anschließend mit der FDP eine Koalition; dadurch musste die seit fast vier Jahrzehnten ununterbrochen regierende SPD in die Opposition gehen. Da damit die letzte noch amtierende rot-grüne Landesregierung abgewählt worden war, veranlasste dies den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) dazu, auf Bundesebene Neuwahlen auszurufen, die eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Angela Merkel hervorbrachten.
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Quellen
- stern.de: „Gesponserte Wahlwerbung: CDU muss nach Verstoß gegen Parteiengesetz knapp 62.000 Euro berappen“ (22.10.2010)
- sueddeutsche.de: „CDU muss Strafe zahlen“ (23.10.2010)