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G8-Gegner klagen gegen Demonstrationsverbot am Zaun von Heiligendamm

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Artikelstatus: Fertig 20:26, 18. Mai 2007 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 18.05.2007 – Wie ein Bündnis von Globalisierungsgegnern mitteilte, wurde heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen das von den örtlichen Polizeidienststellen verhängte Demonstrationsverbot rund um das Gelände des diesjährigen G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) eingereicht.

Eine 200 Meter breite Bannmeile vor dem Sicherheitszaun rund um das Gelände des G8-Gipfels am 6. bis 8. Juni 2007 bezeichnete Attac-Koordinierungsrat Peter Wahl als eine „Aushöhlung des Demonstrationsrechts“.

Die zuständige Polizeidirektion Rostock hatte für den Zeitraum vom 30. Mai bis 8. Juni, dem Ende des G8-Gipfels, in einem Umkreis von 200 Metern um den Sicherheitszaun ein Demonstrationsverbot verhängt. Vom 2. bis 8. Juni soll ein solches Demonstrationsverbot auch für den Flughafen Rostock-Laage gelten. Ein Polizeisprecher hatte die Maßnahme mit der Befürchtung begründet, gewaltbereite Demonstranten müssten daran gehindert werden, den Gipfel zu stören: „Es besteht der Eindruck, dass Gewalttäter versuchen wollen, diesen Zaun zu überwinden, die eigentliche Veranstaltung zu stören, und da muss Vorsorge getroffen werden.“ Staatssekretär August Hanning vom Bundesinnenministerium erklärte, man habe als Gastgeber die Verantwortung, die Gäste des Gipfels zu schützen. Attac-Sprecher Wahl ist sich jedoch sicher, dass sich die Rechtsposition der Gipfelgegner vor Gericht durchsetzen wird: „Wir gehen davon aus, dass wir Recht bekommen.“ Die Kläger können sich auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1985 stützen, das anlässlich einer Demonstration gegen das Kernkraftwerk Brokdorf das Versammlungsrecht als das höhere Rechtsgut gegenüber dem Sicherheitsbedürfnis des Staates anerkannte. Dies gelte auch für den Fall, dass „mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“.

Bei den politischen Parteien in Deutschland stieß das geplante Demonstrationsverbot auf unterschiedliche Reaktionen. Während aus der CDU Unterstützung signalisiert wurde (CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach: „Aus der Erfahrung vergangener Gipfel wissen wir, dass es zu erheblichen Ausschreitungen gekommen ist. In Genua gab es sogar ein Todesopfer. Das darf bei uns nicht passieren.“), äußerte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) deutliche Kritik: Ein generelles Demonstrationsverbot provoziere eher die Gewalt. Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, kritisierte die Bundesregierung scharf, sie wolle das Demonstrationsrecht „nach Gutdünken“ einschränken. Die Bundesregierung nahm über ihren Regierungssprecher Steg eine zurückhaltende Position ein. Man wolle die Entscheidung über die Modalitäten des Ablaufs beim Gipfeltreffen in Heiligendamm den örtlichen Behörden überlassen, es müsse jedoch möglich sein, friedlich zu protestieren. Steg fügte einschränkend hinzu, die Behörden müssten „den friedlichen Verlauf des G-8-Gipfels in Heiligendamm sicherstellen.“

Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin wird Ende der nächsten Woche gerechnet.

Im Wortschatz-Lexikon des Projektes „Deutscher Wortschatz“ der Universität Leipzig wurde das Wort „Demonstrationsverbot“ gemessen an seinem Auftauchen in Pressemeldungen am 17. Mai zum Wort des Tages gekürt.

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Quellen