Europäisches Parlament stoppt SWIFT-Abkommen mit den USA
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Straßburg (Frankreich), 11.02.2010 – Mit 378 zu 196 Stimmen brachten heute die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Übergangsregelung für das so genannte SWIFT-Abkommen („SWIFT“ steht für das Finanznetzwerk „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“), das die Vereinigten Staaten mit der Europäischen Union abschließen wollten, zu Fall. 31 Abgeordnete enthielten sich bei der Abstimmung im Straßburger Parlament. Bei dem Abkommen geht es um den Austausch von Bankdaten im internationalen Zahlungsverkehr, auf die die US-Behörden gerne weiterhin den Zugriff behalten würden, um damit ihre Fahndung nach Terrorverdächtigen mit Daten zu versorgen. Erstmals machte das Europäische Parlament von seinem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge Gebrauch, das ihm nach der Annahme des Vertrages von Lissabon zusteht.
Über den Finanzdienstleister SWIFT mit Sitz in Belgien wird der innereuropäische Zahlungsverkehr als auch der Geldverkehr ins außereuropäische Ausland abgewickelt. Aus den SWIFT-Daten aus dem Zahlungsverkehr zwischen Europa und anderen Kontinenten versuchen Anti-Terror-Fahnder Erkenntnisse über den Geldverkehr sowie die Aktivitäten des internationalen Terrorismus zu gewinnen. Entscheidend für die Ablehnung des Vertragswerks war die Befürchtung, die SWIFT-Daten seien nicht ausreichend geschützt. Pro Tag fallen die Daten aus etwa 15 Millionen Banküberweisungen zwischen rund 8.000 verschiedenen Banken an. Geht es nach den Wünschen der US-Regierung würden weiterhin, Daten wie Name, Betrag und Empfänger an die Fahndungsbehörden der USA weitergeleitet.
Der belgische Finanzdienstleister SWIFT hatte die Server, die die Finanztransaktionen bewältigen, früher in den USA unterhalten. Im Rahmen einer Umstrukturierung ihrer Server-Architektur werden die Daten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nun in den Niederlanden und der Schweiz verwaltet. Daher kommen die US-Behörden seit Anfang Januar 2010 nicht mehr an die Daten heran. Die US-Regierung hatte sich daher darum bemüht, den Zugriff auf die Daten vertraglich mit der Europäischen Union neu zu regeln. Die USA nutzen die Daten bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Das hatte die New York Times 2006 aufgedeckt. Bis zu einer endgültigen vertraglichen Regelung des Datenaustauschs über den Geldverkehr sollte das Parlament einer Übergangsregelung bis Oktober des Jahres zustimmen. Das Abkommen, dem der EU-Ministerrat zugestimmt hatte und das bereits am 1. Februar in Kraft getreten war, muss nun neu verhandelt werden. Trotzdem ist es nun den US-Behörden prinzipiell weiter möglich auf die Daten zuzugreifen, nur muss jetzt für jeden Einzelfall die Zustimmung bei SWIFT eingeholt werden.
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Quellen
- www.nzz.ch: „EU-Parlament stoppt Weitergabe von Bankdaten an USA“ (11.02.2010)
- derstandard.at: „EU-Parlament stoppt Zugriff von US-Terrorfahndern auf Bankdaten“ (11.02.2010)
- www.heise.de: „EU-Parlament kippt SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer“ (11.02.2010)
- www.spiegel.de: „Bankdaten: EU-Parlament kippt Swift-Abkommen“ (11.02.2010)