Euro-6-Abgasnorm und Fahrerassistenzsysteme kommen ab 2013

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Veröffentlicht: 07:09, 9. Aug. 2011 (CEST)
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09.08.2011 – Die Abgasnormen Euro-6 (leichte Pkw/Lkw) und Euro VI (schwere Lkw/Motoren) soll ab 2013 Voraussetzung für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen sein, für jeden ab Januar 2014 neuzugelassenen schweren LKW mit Dieselrußpartikelfilter und für jeden ab September 2014 neuzugelassenen PKW verbindlich gelten. Die Euro-Abgasnormen wurden seinerzeit eingerichtet, um den Luftschadstoff-Ausstoß zu verringern und Wettbewerbsverzerrungen in der Europäischen Union (resp. EWG) zu vermeiden, die durch nationale Abgasnormen in Frankreich und Deutschland drohten, später wurden die Bedingungen und Schadstoffgrenzen weiter verschärft. Die Euro-1 bis Euro-3 Abgasnormen mit Gültigkeit von 1992-2000 sind für Neuwagen bereits nicht mehr einsetzbar, die seit 2004 gültige Euro-4-Abgasnorm wird voraussichtlich mit der Einführung der Euro-6-Abgasnorm auslaufen.

Das Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 stößt in der Transportbranche und bei den Umweltschützern auf geteiltes Echo. Befürwortet wegen der Verminderung des Treibhauseffekts sind es die hohen Kosten der Um- und Nachrüstung, welche eher auf Ablehnung der Neueinteilung der Euro-Abgasnormen stoßen. Hintergrund für die Umsetzung der Abgasnormen ist eine Beschlussfassung des europäischen Parlaments, welches auf der Rechtsgrundlage einer EU-Richtlinie vom 24. September 1996 und einer Folgerichtlinie vom 13. Oktober 2003 basiert.

Bereits ab November 2011 soll die Electronic Stability Control (ESP) für fast alle Pkw, Lkw und Busse vorgeschrieben und ab 2013 sollen zudem für Lkw und Busse ab mittlerer Größe weitere Fahrerassistenzsysteme wie Active Brake Assist und Spurhalteassistent; für Anhänger (EU-Führerscheinklasse O) ein Roll-Over-Protection-System (ROPS) bindend werden, insbesondere um den Hauptursachen der Verkehrsunfällen der EU-Führerscheinklassen N bis R zu begegnen. Der Umsetzungszeitraum ist stufenweise zwischen 2011 und 2015 vorgesehen. Zunächst gilt auch dies jeweils nur für neue LKW-Fahrzeugtypen einiger weniger EU-Fahrzeugklassen, ein oder mehrere Jahre später für alle übrigen LKW-Neufahrzeuge. Für besondere Fahrzeuge gibt es noch längere Fristen oder Ausnahmen, wie etwa für Gelenkbusse oder Schwerlastanhänger mit mehr als drei Achsen. Eine Nachrüstpflicht bereits im Dienst befindlicher Fahrzeuge ist angedacht.

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Quellen