EU und Australien beginnen Verhandlungen über Freihandelsabkommen
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Brüssel (EU), 18.06.2018 – EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der australische Premierminister Malcolm Turnbull haben am Monatag (18.6.) die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien eröffnet. Die erste Verhandlungsrunde wird Anfang Juli am Hauptsitz der EU-Kommission in Brüssel stattfinden, wobei EU-Kommissarin Malmström mit ihrem australischen Kollegen, Handelsminister Steven Ciobo, die ersten Einzelheiten des geplanten Abkommens klären wird.
Die beiden Partner beabsichtigen sowohl den Handel mit Waren und Dienstleistungen, als auch Investitionsmöglichkeiten von kleineren Unternehmen zu erleichtern. Die konkreten Zielsetzungen für dieses Abkommen wurden noch nicht veröffentlicht. Aber das zukünftige Handelsabkommen soll ähnliche Erleichterungen für die Wirtschaft bringen, wie die bereits bestehenden Verträge mit Drittstaaten (Staaten die nicht in die Verhandlungen involviert sind). Derzeit unterhalten die Verhandlungspartner bereits eine Reihe von bilateralen Wirtschaftsverträgen, die allerdings nur für einzelne Produkte (Wein) und Kennzeichnungsvorschriften gültig sind.
Cecilia Malmström äußerte sich positiv zu den anstehenden Verhandlungen, da sie davon überzeugt ist, dass das Abkommen wirtschaftliche Vorteile für beide Partner bringe. Darüberhinaus sagte sie mit Blick auf die US-Strafzölle, dass es ermutigend sei, dass Australien die Ansichten der EU für einen freien Welthandel unterstütze.
Der Warenhandel zwischen der Europäischen Union und Australien beläuft sich auf ca. 48 Milliarden Euro pro Jahr, dazu kommen Dienstleistungen in von 28 Milliarden Euro. Die EU damit der zweit wichtigste australische Handelspartner nach China. Außerdem sind europäische Unternehmen die größten Investoren auf dem fünften Kontinent.
Stellvertretend für die Mitgliedsstaaten der europäischen Staatengemeinschaft verhandelt die EU-Kommission beziehungsweise die zuständige EU-Handelskommissarin Malmström, da ausschließlich das Exekutivorgan der Union das Recht hat, Handelsvereinbarungen mit Drittstaaten abzuschließen. Im Anschluss an die Gespräche müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Ministerrat (Vertretung der Staaten) einem Freihandelsvertrag zustimmen, damit dieser in Kraft treten kann.
Für Großbritannien, dass im Zuge des Brexit im März 2019 aus der EU ausscheidet, wird das Freihandelsabkommen mit Australien nicht mehr gelten, unklar ist derzeit, ob die anderen bestehenden Vereinbarung für die Briten weiterhin Gültigkeit besitzen werden.
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[Bearbeiten]EU-Indien-Gipfel fand in Delhi statt (10.10.2017) mit Verhandlungen über Freihandelsabkommen EU-Indien
Quellen
[Bearbeiten]- EU-Kommission - Daily News: „EU and Australia launch talks for a broad trade agreement“ (18.06.2018)
- EU-Kommission Nachrichten: „EU–Australien: Start der Gespräche über umfassendes Handelsabkommen“ (18.06.2018)
- Delegation of the EU to Australia: „Australia and the EU - EU relations with country“ (10.05.2016)
- Veröffentlicht
- Brüssel
- 18.06.2018
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