EU-Kommission kritisiert Visa-Politik der deutschen Bundesregierung

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Brüssel (Belgien) / Berlin (Deutschland), 04.08.2005 – Die EU-Kommission hat nach einer Prüfung der deutschen Visavergabepraxis festgestellt: Die rechtlichen Grundlagen der deutschen Einreisepolitik (Volmer-Erlass) der Jahre 2002 bis 2004 entsprechen nicht den europäischen Vorgaben. Allerdings seien diese Fehler durch die neuen Erlasse aus dem Jahre 2004 korrigiert worden. Justizkommissar Frattini verlangte aber weitere Klarstellungen im aktuellen Erlass der Bundesregierung.

Justizkommissar Franco Frattini führte aus, dass es für nationale Sonderregelungen der Visavergabepraxis kaum rechtlichen Spielraum gebe, da die entsprechenden Vorgaben der EU die Vereinbarungen auf europäischer Ebene umgesetzt hätten. Jede Abweichung davon sei als Verstoß gegen die gemeinsam vereinbarten Prinzipien zu werten.

Die Europäische Kommission war in dieser Angelegenheit auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Joachim Wuermeling tätig geworden.

Vertreter von CDU und FDP werteten die Ausführungen der EU-Kommission als Bestätigung ihrer Kritik an der Visavergabepraxis und als Beweis für die handwerklich unsaubere Arbeit der Bundesregierung.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in monatelanger Arbeit die Hintergründe des so genannten Volmer-Erlasses und die Verantwortung des Bundesaußenministers untersucht. Außenminister Fischer (Grüne) hatte bei seiner Aussage im Untersuchungsausschuss Fehler zugegeben und die politische Verantwortung für Fehleinschätzungen seines Ministeriums übernommen.

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Hintergrundinformationen

In der Wikipedia gibt es den weiterführenden Artikel „Visa-Vergabepraxis“.

Quellen