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EU-Finanzminister wollen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern

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Artikelstatus: Fertig 23:52, 27. Mär. 2007 (CEST)
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Brüssel (Belgien), 27.03.2007 – Die EU-Finanzminister vereinbarten heute bei ihrem Treffen in Brüssel die Schaffung eines gemeinsamen Zahlungsraumes (SEPA) zur Erleichterung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs innerhalb Europas. Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) prophezeite begeistert: „Für die Verbraucher wird es billiger.“ Zunächst muss jedoch noch das Europäische Parlament in Straßburg dem Vorschlag am 23. April zustimmen. Die neue Richtlinie sieht die Schaffung des neuen Zahlungsraumes ab dem Jahr 2009 vor. Die Finanzminister folgen damit einer Initiative des European Payments Council (EPC) (übersetzt etwa: Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss), einem Zusammenschluss europäischer Banken.

Alle Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, also Überweisungen, Lastschriftverfahren, Abhebungen von Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen sollen europaweit standardisiert werden. So werden die Bürger für Zahlungen im Ausland per Lastschrift keine neuen Bankkonten mehr einrichten müssen, sondern können Lastschrift- oder Daueraufträge von ihren heimischen Konten bedienen. Die Kosten für Auslandsabhebungen von Geldautomaten sollen im Zuge dieser Maßnahmen drastisch sinken.

Nach einer zweijährigen Übergangsfrist werden europaeinheitliche Überweisungsformulare eingeführt, die dann auch im Inland gelten sollen. Ab dem Jahr 2010 werden auch für Überweisungen im Inland die jetzt nur bei Auslandsüberweisungen gebräuchlichen IBAN- (International Bank Account Number) und BIC-Codes (Bank Identifier Code, auch SWIFT-BIC genannt) verwendet. Langfristig sollen auch Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island in den einheitlichen EURO-Zahlungsraum einbezogen werden.

Der Kreditausschuss, in dem mehrere deutsche Banken zusammen geschlossen sind, begrüßte die Neuregelung grundsätzlich, sieht jedoch in Einzelfragen noch Nachbesserungsbedarf.

Aus einem Dokument des Europäischen Rates geht das Ziel des geplanten EU-Zahlungsverkehrsgesetzes hervor; es besteht darin „mit vereinheitlichten Zahlungsstrukturen und -verfahren den freien Geldverkehr zwischen den Nutzern unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz zu ermöglichen“.

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Quellen