Deutschland: Innenminister de Maizière legt Gesetzentwurf für verbesserten Datenschutz im Internet vor

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Veröffentlicht: 23:06, 1. Dez. 2010 (CET)
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Berlin (Deutschland), 01.12.2010 – Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) plant eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes mit dem Ziel, die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern zu stärken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte er heute der Öffentlichkeit vor.

Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen stehen danach prinzipiell über dem Interesse an einer Veröffentlichung solcher Daten durch Presseorgane oder Internetdienste. Nur mit der Zustimmung der betroffenen Personen ist eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erlaubt. Ausnahmen sind nur per Gesetz möglich, wenn ein „besonderes schutzwürdiges Interesse an einer Veröffentlichung“ besteht, wie dieser Tatbestand juristisch formuliert wird. Von einem „besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ spricht der Gesetzentwurf, wenn Daten „geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden und die dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder die den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden“.

Hintergrund des legislativen Vorstoßes durch das Innenministerium ist die Diskussion um solche Internetdienste wie Google Street View oder andere Dienste, wie zum Beispiel soziale Netzwerke. Datenschützer wiesen bereits mehrfach auf die Gefahren hin, die durch solche Datensammlungen entstehen und den Weg hin zum „gläsernen Menschen“ ebnen.

Der Minister weist selbst auf die neuen Risiken hin, die durch den technischen Fortschritt entstanden sind. Dazu gehöre unter anderem die softwaregesteuerte Gesichtserkennung, die den Weg zur Verknüpfung solcher Daten über Internet-Suchmaschinen ermöglicht. Auch die Ortung der Standortdaten von Mobiltelefonen über ihre GPS-Kennung erschließt weitere Möglichkeiten zur Erstellung von Bewegungsprofilen. So gewonnene Daten seien „in besonderem Maße persönlichkeitsrechtsrelevant“.

Der Branchenverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) übergab dem Minister heute außerdem eine Art Selbstverpflichtung der IT-Industrie, die einen freiwilligen Datenschutzkodex enthält.

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Quellen[Bearbeiten]