Bundespräsident Köhler wird EU-Verfassungsgesetz vorerst nicht unterzeichnen

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Berlin (Deutschland), 16.06.2005 – Bundespräsident Köhler ließ laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ mitteilen, dass er vorerst das EU-Verfassungsgesetz nicht unterzeichnen werde. Nachdem das EU-Verfassungsgesetz bereits mit großer Mehrheit den Bundestag und den Bundesrat passierte, erwartete man vom Bundespräsidenten das übliche Durchwinken der Gesetzesvorlage. Die Ratifizierung galt in Deutschland quasi als abgeschlossen.

Nach einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ hat der Bundespräsident jedoch inzwischen diesen Bericht der Welt relativiert: Die Ratifizierung sei keineswegs ausgesetzt, sondern würde lediglich in einem normalen Verfahren geprüft.

Weiter teilte „Die Welt“ mit, mit dem Stopp reagiere der Bundespräsident auf eine Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht. Erst wenn diese Klage in der Hauptsache entschieden sei, werde Köhler das EU-Verfassungsgesetz gegebenenfalls unterzeichnen.

Gauweiler argumentiert in seiner Klage, dass nur ein Volk berechtigt sei, sich eine neue Verfassung zu geben. Niemals könne eine neue Verfassung durch ein Parlament beschlossen werden. So will es unsere Verfassung. Zur Einführung einer neuen Verfassung sei deshalb ein Volksentscheid unumgänglich.

Er beruft sich dabei auf Artikel 146 GG, der besagt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

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Quellen