BKA verweigert Einsicht in umstrittene Verträge mit Internetprovidern über die Sperrung von Webseiten
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Wiesbaden (Deutschland), 12.05.2009 – Wie durch eine Publikation auf der Internetplattform Wikileaks bekannt wurde, verweigert das Bundeskriminalamt (BKA) Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz in die mit einigen Providern abgeschlossenen Verträge zur Indizierung und Sperrung von Webseiten in Deutschland. Belege für die Echtheit des der Meldung zugrundeliegende Dokuments liegen zurzeit allerdings nicht vor.
Ein Antragsteller hatte Informationen über die Verträge zwischen dem BKA und verschiedenen deutschen Internetprovidern angefragt und sich dabei auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz berufen. In der Begründung des BKA heißt es eine Veröffentlichung würde die technischen Abläufe und Prozesse öffentlich machen, und es somit Straftätern ermöglichen ihr Handeln entsprechend auszurichten.
Zusätzlich begründete das BKA die Ablehnung damit, dass der Vertrag Teil einer geschäftlichen Beziehung zwischen dem Bundeskriminalamt und Providern sei, und somit eine Zustimmung jedes einzelnen Providers zur Veröffentlichung notwendig sei. Das BKA greift in der Begründung auch die Aussage auf, dass das wiederholte Betrachten von einschlägigem Material den Beginn einer Karriere darstelle, an dessen Ende der aktive Missbrauch stehe. Diese Aussage ähnelt der von Familienministerin Ursula von der Leyen, die von einer Einstiegsdroge spricht, und wird laut Bundeskriminalamt von anerkannten Wissenschaftlern unterstützt.
Gegen eine solche Form der „Zensur“ von Internetseiten stellt sich ein breites Bündnis aus den Oppositionsparteien, Bürgerrechtsgruppen, Fachjournalisten, Organisationen und Bloggern. Ihrer Argumentation zufolge sind die Sperren leicht zu umgehen und würden Kinderpornogaphie nicht entfernen, sondern nur schlecht verstecken. Zudem sei der Prozess der Sperrung intransparent und undemokratisch. Derweil haben sich über 70.000 Bürger in einer Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen ein derartiges Gesetzesvorhaben von Frau von der Leyen, welche im Netzjargon den Spitznamen „Zensursula“ hat, gestellt.
Themenverwandte Artikel
- Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen „Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ eingereicht (05.05.2009)
Quellen
- sunshinepress.org: „Antwort des BKA auf Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz“ (PDF)
- bundesrecht.juris.de: „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ (Gesetzestext)
- heise.de: „Video: Internet-Stoppschild mit Tücken – Nach der Kritik folgen die Warnungen“ (09.05.2009)
- abgeordnetenwatch.de: „Onlinefrage: Jörg Tauss antwortet“ (Abgeordnetenwatch) (11.05.2009)