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„AKTION Gemeinsinn“ für gesetzliche Patientenverfügung

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Artikelstatus: Fertig 12:39, 22. Nov. 2006 (CET)
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Bonn (Deutschland), 22.11.2006 – Im Herbst wird im Bundestag über verschiedene Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung beraten, wobei einige Parlamentarier verbindliche Patientenverfügungen nur für die Sterbephase vorsehen wollen. Die „Aktion Gemeinsinn“ fordert Vorrang für Menschenwürde und Selbstbestimmung und ruft in einer Kampagne dazu auf, sich gegen die Aufweichung des Patientenwillens auszusprechen und Bundestagsabgeordnete auf das Thema aufmerksam zu machen. Schirmherr der „Aktion Gemeinsinn“ ist Bundespräsident Horst Köhler. Der ehemalige CDU-Ministerpräsident Erwin Teufel ist Vorsitzender des Kuratoriums der „Aktion Gemeinsinn“.

Die „Aktion Gemeinsinn“ bemängelt eine fehlende gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen. Obwohl in zahlreichen Urteilen die Gültigkeit von Patientenverfügungen bestätigt wurde, müsse die Verbindlichkeit der Patientenverfügung im Zweifelsfall erst durch ein Vormundschaftsgericht geklärt werden, so der Verein „Chancen“. In einer solchen Praxis sieht die „Aktion Gemeinsinn“ einen Eingriff in die „Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht“ der Patienten. Der Verein rät in einer Presseerklärung zur Einsetzung eines Bevollmächtigten, der eine Patientenverfügung notfalls auch im Interesse des Patienten durchsetzen könne. Ein Entwurf des Vereins für eine solche Vorsorgevollmacht begrenzt die Rechte eines solchen Bevollmächtigten auf den durch eine vorhandene Patientenverfügung vorgegebenen Rahmen. Zudem rät „Chancen“, einer Patientenverfügung zur besseren Akzeptanz die Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums beizufügen.

Quellen