Koalition will Neuregelung des Bleiberechts für Asylbewerber in Deutschland
Artikelstatus: Fertig 22:40, 14. Nov. 2006 (CET) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 14.11.2006 – Die deutsche Regierungskoalition will das Bleiberecht für in Deutschland lebende Flüchtlinge neu regeln. In wichtigen Eckpunkten kam es offenbar zu einer Einigung zwischen den Koalitionspartnern. An dem Treffen nahmen Vizekanzler Franz Müntefering (SPD), Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der SPD-Innenpolitiker Fritz Rudolf Körper sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, teil.
Zurzeit leben etwa 190.000 Ausländer in Deutschland, die keinen sicheren Aufenthaltsstatus besitzen, sondern nur geduldet werden. Die geplante Gesetzesänderung gesteht diesem Personenkreis jetzt auch das Recht zu, eine Arbeit auszuüben. Es muss jetzt sogar der Nachweis erbracht werden, für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Neu ist auch ein anderes Zulassungskriterium für das Bleiberecht: In Zukunft soll die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland darüber entscheiden, ob ein Bleiberecht gewährt wird. Familien mit Kindern müssen seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben. Alleinstehende sollen ein Bleiberecht erhalten, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Das Aufenthaltsrecht gilt für zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss der Nachweis erneut erbracht werden, dass für den Lebensunterhalt gesorgt werden kann. Dann wird das Aufenthaltsrecht um weitere zwei Jahre verlängert. Andernfalls werden sie wieder in den rechtlichen Status der Duldung zurück versetzt.
Eine Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist Bestandteil des Koalitionskompromisses in der Bleiberechtsfrage. Die CDU konnte hier eine Leistungskürzung durchsetzen, die Leistungen sollen dann aber vier statt bisher drei Jahre gewährt werden. So sollen die Leistungsempfänger motiviert werden, sich um Arbeit zu bemühen. Ein Ehegattennachzug soll künftig mit dem Nachweis von Deutschkenntnissen verknüpft werden.
Die Vorsitzende der Partei der Grünen, Claudia Roth, kritisierte die neuen Vorschläge. „Man versucht, sich den humanitären Anschein zu geben, indem man zum Bleiberecht einen Minimalvorschlag unterbreitet. Und gleichzeitig lässt man sich das mit umfassenden Verschärfungen teuer bezahlen.“ Hintergrund ihrer Kritik, so Roth, seien geplante Verschärfungen einiger anderer Gesetze, die bestimmte Bedingungen der Gewährung von Rechten regeln: das Asylbewerberleistungsgesetz, Einbürgerungsregelungen, eine Erschwerung des Familiennachzugs sowie die Bedingungen für die Ausweisung von Asylbewerbern. Roth kritisierte Äußerungen des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) in diesem Zusammenhang als „Hetze“. Nach den Worten Becksteins müsse es darum gehen, „eine tausendfache oder gar zehntausendfache Zuwanderung in die Sozialsysteme“ zu verhindern.
Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, kritisierte den jetzt geforderten Nachweis, den eigenen Lebensunterhalt sichern zu können, als „inhuman“. Das sei für einen großen Personenkreis eine unzumutbare Bedingung, weil gerade ältere und kranke Menschen sowie Familien mit Kindern dadurch benachteiligt würden.
Am Donnerstag wird sich die Innenministerkonferenz mit diesem Thema befassen.
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Quellen
- tagesspiegel.de: „Asylpolitik: Tausende Asylbewerber können auf Bleiberecht hoffen“ (14.11.2006, 17:17 Uhr)
- ftd.de: „Große Koalition einigt sich auf Bleiberecht“ (14.11.2006)
- Artikelstatus: Fertig
- Berlin
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