Aktionen gegen Verzögerung der Veröffentlichungspflicht von Abgeordnetengehältern
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Berlin (Deutschland), 13.03.2005 – Die Organisationen Transparency International, Campact und LobbyControl haben Aktionen gegen die Verzögerung der Veröffentlichungspflicht von Abgeordnetengehältern durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gestartet. Der Bundestagspräsident hat in einem Brief den Bundestagsabgeordneten mitgeteilt, dass er die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten bis zum Vorliegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aussetzen werde.
Die Abgeordneten Friedrich Merz (CDU), Max Straubinger (CSU), Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch, Hans-Joachim Otto (alle FDP) und Peter Danckert (SPD) hatten Klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Veröffentlichungspflicht ihrer Nebeneinkünfte eingereicht. Die Politiker Peter Danckert und Max Straubinger begründen ihre Vorbehalte gegen die Veröffentlichungspflicht damit, dass ihre Berufstätigkeit als Selbstständige durch die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte erschwert werde. Durch das Gesetz würden sich nach Meinung der beiden Politiker in Zukunft weniger Selbstständige um ein Bundestagsmandat bemühen. Norbert Lammert erwartet eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und gab bekannt, dass die Bearbeitung der bis zum 30. März einzureichenden Meldungen einige Wochen in Anspruch nehmen werde. Bis zum 30. März 2006 müssen alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem Bundestagspräsidenten Auskunft über ihre Einkommen und Zuflüsse geben, die die Politiker neben ihrem Gehalt als Abgeordnete beziehen. Diese Frist gilt unabhängig von der Überprüfung der Verhaltensregeln durch das Bundesverfassungsgericht. Die Angaben über die Nebeneinkünfte der Politiker sollen nach einer vom Bundestag beschlossenen Änderung der Verhaltensregeln in drei verschiedenen Einkommensgruppen veröffentlicht werden, eine Veröffentlichung der genauen Höhe der Bezüge ist von den geänderten Verhaltensregeln nicht vorgesehen.
Die Organisationen Transparency International, Campact und LobbyControl werfen Norbert Lammert Verzögerung der Veröffentlichungspflicht vor. Die Klage gegen die geänderten Verhaltensregeln hat aus Sicht der Organisationen juristisch keine aufschiebende Wirkung. Günter Metzges vom Online-Netzwerk Campact ist der Meinung, dass die Klage einiger „lichtscheuer Abgeordneter“ die Umsetzung demokratisch gefasster Beschlüsse nicht um Jahre verzögern dürfe. Zudem wird kritisiert, dass alle Angaben zu den Nebentätigkeiten der Abgeordneten unter Verschluss bleiben sollen, was auch die bisher gängige Veröffentlichung von Posten in Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Gremien betrifft, die nach Aussagen der Organisationen nicht von der Klage betroffen sind. Vertreter der drei Organisationen erwarten keine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, weil die Abgeordneten keinen Eilantrag gestellt hätten. Die drei Organisationen stellen nun Musterbriefe, Gesprächsleitfäden und Faxvorlagen zur Verfügung, mit denen Bürger sich beim Büro des Bundestagspräsidenten über dessen Entscheidung zur Aussetzung der Veröffentlichung der Nebeneinkommen der Abgeordneten beschweren können. Außerdem fordern die Organisationen Bürger dazu auf, die Abgeordneten ihrer Wahlkreise zu bitten, sich gegenüber dem Bundestagspräsidenten für eine zügige Umsetzung der Veröffentlichungspflicht einzusetzen und die eigenen Angaben freiwillig zu veröffentlichen.
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Quellen
- transparency.de: „Aktionen für die Veröffentlichung der Politiker-Nebeneinkünfte“ (Pressemitteilung) (12.03.2005)
- bundestag.de: „Nebeneinkünfte werden vorerst nicht veröffentlicht“ (Pressemitteilung) (13.03.2005)
- handelsblatt.com: „Nebeneinkünfte bleiben zunächst doch geheim“ (10.03.2005)