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Zwei junge Frauen nach Entführung und Vergewaltigung verurteilt

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Artikelstatus: Fertig 21:43, 12. Dez. 2006 (CET)
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Kiel (Deutschland), 12.12.2006 – Vor dem Landgericht Kiel wurden zwei geständige Frauen im Alter von 18 und 20 Jahren unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubes, schwerer Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu Jugendstrafen von viereinhalb Jahren verurteilt. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters fanden die Frauen Gefallen an ihren Taten, nachdem sie anfänglich nur aus Rache gehandelt hatten. Gegen das Urteil kann von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung Revision eingelegt werden. Die beiden Vergewaltigungsopfer nahmen als Nebenklägerinnen an der sechstägigen Verhandlung teil, können jedoch nicht Revision einlegen.

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von acht Jahren. Der Anwalt der 25-jährigen Nebenklägerin hatte neun Jahre gefordert. Hingegen plädierte die Verteidigung auf zweieinhalb und drei Jahre Jugendstrafe. Zur Begründung des Urteils führte der Richter aus, eine viereinhalbjährige Haftstrafe für junge Menschen habe andere Folgen als für Personen mittleren Alters. Außerdem sei die Tat noch als Jugendverfehlung zu bewerten. Solch hohe Strafen, so der Vorsitzende, kämen auch nur bei schweren Kapitalverbrechen wie Mord in Betracht. Hingegen hielt er der Verteidigung vor, die von ihr geforderten Strafen würden die Tat verharmlosen.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die Angeklagten eifersüchtig auf ihr 25-jähriges Opfer, dem sie eine Beziehung mit dem Ehemann der 20-Jährigen unterstellten. Die Täterinnen entführten deshalb am 3. Mai 2006 unter dem Vorwand eines Besuches in einer Kneipe ihr Opfer in einen Wald, wo sie die 25-jährige durch Vorhalten eines Messers zu sexuellen Handlungen nötigten. Während die Täterinnen ihr verängstigtes Opfer anschließend mit einem Personenkraftwagen nach Fuhlendorf im Kreis Segeberg brachten, versuchten sie, die 25-Jährige zur Prostitution anzubieten. Ein 25-jähriger Mann stieg dabei in das Fahrzeug und berührte das Opfer unsittlich, war aber nicht dazu bereit, ihr zu helfen oder das von den Täterinnen geforderte Entgelt aufzubringen.

Als die Angeklagten die 25-Jährige sowie eine 23-jährige Mitbewohnerin in Fuhlendorf festhielten, nötigten sie sie unter Drohungen, die 25-Jährige als Prostituierte nach Hamburg zu bringen, zum Telefonsex und zur Einnahme ihres eigenen Harns. Später zwangen die 18- und die 20-Jährige beide Opfer dazu, sexuelle Handlungen vor einer Kamera auszuführen. Nachdem die 20-jährige Angeklagte zusätzlich einer weiteren, schwangeren, Frau in den Bauch getreten hatte, erlitt diese eine Fehlgeburt. Ein medizinischer Zusammenhang war jedoch nicht erkennbar.

Dem 25-jährigen Opfer gelang es erst nach zwölf Tagen zu fliehen, woraufhin die Angeklagten nach kurzer Zeit festgenommen werden konnten. Zuvor hatte sie aus Angst vor den Täterinnen mehrere Fluchtmöglichkeiten ausgelassen.

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Quellen