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Wikinews Diskussion:Schnelllöschung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Schnelllöschantrag mit Einspruch

Ergebnisse der SLA-Diskussion

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Ich möchte hier versuchen, die Ergebnisse der Diskussion bei Löschregeln/Grundsatzdiskussion in eine eigene Seite für die Schnelllöschung einzubringen. Dabei werde ich versuchen zu berücksichtigen, dass a) eine zu detaillierte und b) eine stark veränderte Praxis gegenüber dem bisherigen Zustand nicht gewünscht wird. Es geht also im Wesentlichen um eine angemessene Beschreibung der gegenwärtigen Praxis, die einerseits die Admins nicht zu sehr fesselt und andererseits notwendige Diskussionen nicht verhindert. Gruß --Wolf-Dieter 19:36, 18. Feb. 2006 (CET)Beantworten

Einige Punkte in dem soeben geposteten Entwurf widersprechen geltenden Meinungsbildern. Es wäre also wohl ein neues Meinungsbild zur Abstimmung über diese Regeln erforderlich, bevor sie in Kraft treten können. --Wolf-Dieter 20:38, 18. Feb. 2006 (CET)Beantworten

Danke Wolf-Dieter. Ein kleiner Tipp: Punkt 5 ist sehr allgemein gehalten. Mit diesem Argument (... die nicht in das Projekt passen ...) kann ich sehr viele Artikel kippen, die mir nicht gefallen. Gruß -- Forensiker 20:56, 18. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Man könnte es deutlicher machen, in dem man sagt, das Dinge gemeint sind, die besser oder ausschließlich in ein anderes Wikimediaprojekt oder andere Projekte passen. Insbesondere passen beispielsweise PM besser in PM-Sammelprojekte und Kommentare in Blogs. Gruß --Blaite 21:04, 18. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht genau, was du meinst. Vielleicht kannst du es selbst entsprechend ändern. Gruß --Wolf-Dieter 21:58, 18. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Hallo Wolf-Dieter, Dank und Großes Lob für deine Arbeit :-) Grüße -- Dion 22:05, 18. Feb. 2006 (CET)Beantworten

Regel Nr. 4

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Hallo! Soeben sprang mir Punkt 4. ins Auge: Es könnte ja jemand vorbeikommen, dreist Einsprüche setzen und einfach darauf beharren, bis die Woche um ist. Könnten wir da noch so etwas wie eine "Sicherheitsstufe" einbauen? Im Moment fällt mir leider keine gute Lösung für das Problem ein. Ich denke aber noch mal nach, oder vielleicht hat jemand anderes einen Lösungsvorschlag. Viele Grüße --Angela H. 22:36, 20. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Nein, da hast du einen Gedankenfehler. Sieh dir mal den Einspruch vom Artikel über die Wirbelsturmsaison 2005 an. Nicht gerechtfertigte Einsprüche werden diskutiert. Lehnt die Mehrheit den Einspruch ab (ähnlich einer Löschdiskussion) wird der Einspruch entfernt und der Artikel veröffentlicht. Deine Angst ist also unbegründet. Gruß -- Nachrichtenschreiber2 22:44, 20. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Richtig. Das Kontrollprinzip durch andere Benutzer verhindert absichtliche Manipulation durch Einsprüche. Der oben angedachte Fall kann nicht eintreten. Gruß -- Bendex 10:10, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Hmm, nachdem sich einige Leute hier sehr streng an die "Regeln" halten, wäre ich mir bei dem "Gedankenfehler" nicht so sicher:
  • Bei der Wirbelsturmsaison 2005 gab es Regel 4. (noch) nicht, und es konnte "frei" diskutiert werden.
  • Regel 4. besagt, daß der Artikel (auf jeden Fall) gelöscht wird, wenn nach einer Woche keine Einigung erzielt worden ist. Wenn nun jemand absichtlich einen falschen Einspruch einbaut, könnte er einfach eine Woche lang behaupten: "Ich sehe aber nicht, daß mein Einspruch ungerechtfertigt ist." Dann wäre keine Einigung erzielt worden, und schon würde nach Regel 4. der Artikel gelöscht werden sollen.

Wir könnten für diesen Fall vielleicht so etwas wie "Gibt es nach einer Woche keine Mehrheit für Behalten oder Löschen, so wird er gelöscht" (vielleicht ein bißchen besser formuliert) gebrauchen. Viele Grüße --Angela H. 10:25, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten

Ich bin jetzt seit über einem Jahr bei Wikinews aktiv. Es war seit jeher so, dass über Einsprüche diskutiert wurde und dass innerhalb der Wikinews-Gemeinschaft über Einsprüche abgestimmt wurde. Es gab noch nie den Fall, dass ein Benutzer auf Löschung eines Artikels bestehen konnte, wenn die Mehrheit der Benutzer den Einspruch als nicht gerechtfertigt angesehen hatte. Die Regel Vier gab es auch schon bei der "Wirbelsturmsaison 2005". Die obige Aussage ist falsch. (gab es Regel 4. (noch) nicht,). Die Regel 4 gibt es seit langer Zeit. Sie ist nichts Neues. Sie wurde per Meinungsbild bereits im Herbst 2005 verabschiedet. Das einzige Neue ist die Verkürzung von 4 Wochen auf 1 Woche. Das Argument der absichtlichen Manipulation durch einen Einspruch hat aber nichts damit zu tun, ob 4 Wochen Zeit sind oder nur 8 Tage. Nachrichtenschreiber2 und Bendex sehen das schon richtig. Ein Saboteur hat in solchen Fällen keine Chance. Es sei denn wir würden alle schlafen, so wie wir das bei Benutzer Wolpertinger offensichtlich getan haben (Ich nehme mich da nicht aus *grrr*). Grüssle -- Rätoro 10:43, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Bitte nicht alles verkomplizieren. Ergänzungen, die wirklich nicht von Nöten sind, sollten wir unterlassen. Regel Vier ist nicht neu. Wie Rätoro schrieb, ist nur die Frist neu. Und diese Frist ist noch nicht einmal abgesegnet sondern nur ein Vorschlag. Ein Einspruch, der nicht gerechtfertigt ist, hat wirklich keine Chance. Sollten wir Benutzer wieder mal "schlafen" (da war ich auch dabei Rätoro *g*) - dann haben wir immer noch unsere Admins, die vor Löschung eines Artikels einen Blick drüber werfen, ob der SLA gerechtfertigt ist. Außerdem ist unsere Schlafenszeit längst vorbei. So aufmerksam wie zur Zeit alles Mögliche geprüft wird, waren wir noch nie bei Wikinews. Ich bin also ganz entschieden, gegen eine Erweiterung der Regel Nr. 4. -- Color 11:23, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Hallo! Ich glaube ja nicht, daß "keine Mehrheit für Behalten oder Löschen" wesentlich komplizierter ist als "keine Einigung", höchstens etwas klarer. Aber da sowieso nur die Admins löschen können, können sie sich im Fall der Fälle ja auch einfach "weigern", das zu tun. Aber wenn irgendwann in so einem Fall jemand vorbeikommt und drauf beharrt, daß unbedingt Regel 4. angewendet werden müßte, auch wenn es nicht sinnvoll ist, weil sich eine Mehrheit gegen Löschen ausgesprochen hat, könnte es sein, daß ich rumbrumme. ;-) (Ich werde dann aber versuchen, "nett" zu brummen... - vielleicht auch nur vor mich hin.) Viele Grüße --Angela H. 12:20, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Ich weiss nicht, warum das aus deinem Kopf nicht herausgeht: Es kann niemand auf etwas beharren, wenn er im Unrecht ist. Ein zu Unrecht gesetzter Einsprch wird entfernt und das war es dann. Da kann Regel Nr. 4 lauten wie sie will. Es kann nur jemand Regel Nr. 4 einfordern, wenn der Fall "Einspruch" zutrifft. Hier aber nicht. Der Einspruch ist dann weg. Er wird aus dem Artikel entfernt. Setzt der Einspruchsteller erneut einen Einspruch, dann ist das Vandalismus und wir werden einen Admin bitten, den Benutzer zu sperren. Wir lassen uns doch nicht an der Nase herumführen. Gruß -- Color 12:31, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Ich halte die Sache ja auch für sehr unwahrscheinlich. Aber ich habe halt den Eindruck, daß sich manche Leute hier manchmal zu sehr an den Regeln festbeißen und an sich sinnvolle Dinge zurücksetzen, nur weil Regel XYZ (manchmal auch nur angeblich) etwas anderes besagt. (Ich könnte da einige Beispiele nennen.) Ob man natürlich diese Einstellung mit dem Erstellen von "eindeutigeren Regeln" beheben könnte, weiß ich nicht. Vielleicht wäre auch nur das Gegenteil der Fall. Viele Grüße --Angela H. 12:45, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Es gibt bestimmt keinen Beispielfall, in dem ein „nicht gerechtfertigter Einspruch“ durchgesetzt wurde. (Ich könnte da einige Beispiele nennen.) Grüssle -- Rätoro 12:51, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Nochmal: Wenn der Einspruch nicht gerechtfertig ist, trifft Regel Nr.4 nicht zu. Dann kann sich auch niemand auf diese Regel berufen. -- Color 12:53, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Noch gibt es keinen Beispielfall. Laßt uns einfach mal die Daumen drücken, daß es so bleibt (und sich niemand auf 4. beruft)! Ansonsten sind wir dann schon mal mindestens drei Leute, die Einspruch gegen den Einspruch erheben können. Das sollte doch wohl genügen. Viele Grüße --Angela H. 12:57, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
Ich gebe es auf. Wenn ein Einspruch nicht gerechtfertigt ist, kann sich niemand auf Nr. 4 berufen. Ich habe das jetzt ungefähr 3x hier kundgetan. Und ich klinke mich jetzt hier aus. Solche Diskussionen sind destruktiv. Gruß -- Color 13:03, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten
dito. Ciao. -- Rätoro 13:05, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten

An Angela: Bisher lautete die entsprechende Regel: „Artikel, die eine inhaltliche Vorlage haben, werden laut Meinungsbild vier Wochen nach dem Setzen der Vorlage als Schnelllöschkandidat gelöscht, wenn bis dahin keine Einigung erzielt werden konnte.“ Mit dieser Regel gab es bisher auch keine Probleme. Im Normalfall läuft die Diskussion doch umgekehrt: Ein Artikel erfüllt bestimmte Kriterien nicht (meist: Neutralität, Journalistische Grundsätze). Die inhaltliche Vorlage bzw. jetzt konkreter: der Einspruch soll den Erstautor bzw. alle anderen auffordern, den Artikel wikinewskonform umzugestalten. Bisher traten meines Wissens keine Fälle auf, in denen irgendein Nutzer aufs Geratewohl einen Einspruch setzte bzw. eine inhaltliche Vorlage wie Einspruch / POV (Neutralität) / URV (Urheberrechtsverletzung) / Mängel / Doppeleintrag - nur um einen Artikel löschen zu lassen. Ein solcher Fall ist meines Erachtens undenkbar. Das läuft doch so: auf der Diskussionsseite des Artikels wird über den Fall diskutiert, dann ergreift ein Benutzer die Initiative und bearbeitet den Artikel entsprechend. Falls das nicht möglich ist, wenn z.B. so grobe Verstöße gegen die Neutralität oder journalistische Grundsätze da sind bzw. keine angemessenen Quellenangaben vorhanden sind, kommt es irgendwann zu einem Löschantrag. In solchen Fällen dauerte es bisher ziemlich lange bis es zur Löschung kam, oft über eine reguläre Löschdiskussion nachdem es nicht möglich war, mit dem Autor vernünftig zu reden oder eben die genannten vier Wochen. Da hier oft Energien unnütz gebunden wurden, habe ich vorgeschlagen, die Frist zu verkürzen. (Denkt an die Artikel zum Thema HD-TV, über die wir uns hier mit dem Autor tagelang „gefetzt“ haben, ohne ein erkennbares Einlenken desselben.) Gruß --Wolf-Dieter 17:26, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten

Ich kann einer verkürzten Frist nur zustimmen. Summa summarum eine Woche sind lange genug, für ein Projekt, das primär Nachrichtenartikel produziert. Situationen, in denen ein Benutzer einen Artikel blockiert, sollten innerhalb von 24 Stunden gelöst sein. MfG. --Blaite 17:32, 21. Feb. 2006 (CET)Beantworten

Sechs Stunden

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Laut der 7. Regel muss bei inhaltsleeren Artikeln sechs Stunden gewartet werden, bis sie gelöscht werden dürfen. Das finde ich entschieden zu lang, besonders dadurch, da diese dann wohl die ganze Zeit auf der Hauptseite als gerade "unter Bearbeitung" stehen. Wenn schon z.B. zwei Stunden garnichts passiert, kann man ja eigentlich davon ausgehen, dass es sich um einen "Versuch" handelt, wie hier alles so funktioniert. Aufgefallen ist mir das beim Artikel "Los Candiros", was mir - wortwörtlich - spanisch vorkommt, ich aber nicht wüsste, was ein "Candiro" sein könnte. Irgendwie greift in dem Fall keine Regel direkt - vielleicht sollte man diese also um den Punkt erweitern, dass ein Artikel ohne Inhalt nur dann sechs Stunden stehen bleibt, wenn aus der Überschrift hervorgut, dass es sich um ein aktuelles Thema handelt (lässt sich ja über Google oder ähnliches schnell herausfinden).

Vielleicht hat es in diesem Bezug auch schonmal eine kleine Diskussion gegeben oder ich habe als Neuling was überlesen. Schon möglich :). Aku Ankka 20:51, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Aku Ankka, wie du der Versionsgeschichte entnahmen kannst, wurde die Regel erst am 16. März 2007 so abgeändert wie sie jetzt aussieht. Vorher hatten wir sogar 24 Stunden. Die Regel war aufgrund dieser Diskussion im Pressestammtisch geändert worden. Natürlich könntest du die Diskussion erneut anfangen. Gruß --Wolf-Dieter 20:56, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Wäre ich einen Monat früher hier gelandet... nein, dann ist das natürlich sinnlos, die Meinung der Meisten wird sich seit damals nicht geändert haben. Aku Ankka 21:09, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Schnelllöschantrag mit Einspruch

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Wenn ein SLA gestellt wurde, kann man Einspruch gegen den SLA einlegen. Dann wird laut Meinungsbild der SLA in einen regulären LA umgewandelt mit dem Hinweis "SLA mit Einspruch". Sehe ich das richtig? --JARU 19:16, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Im Prinzip ja. Ein SLA ist eigentlich für die eindeutigen Fälle. Bei den SLA-Regeln haben wir ja die Einschränkung gemacht, dass ein schnellgelöschter Artikel durch einen Admin jederzeit wiederhergestellt werden kann. Diese Bemerkung soll andeuten, dass die Schnelllöschung nicht unwiderruflich ist. Wenn in einem solchen Fall also keine Einigkeit über eine solche Schnelllöschung besteht, macht eine reguläre Löschdiskussion ja Sinn und entspricht auch der Praxis. Der SLA würde dann in einen regulären Löschantrag umgewandelt. Gruß --Wolf-Dieter 19:42, 24. Jul. 2007 (CEST)Beantworten