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Wieder Softwareprobleme bei der Bundesagentur für Arbeit

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Artikelstatus: Fertig 20:24, 5. Sep. 2005 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 05.09.2005 – Nachdem bereits im Dezember 2004 und im Februar 2005 und schließlich noch einmal im Mai 2005 von Softwareproblemen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet worden war, musste diese nun erneut Probleme einräumen. Bereits im Mai war berichtet worden, der durch die fehlerhafte Software entstandene Schaden belaufe sich auf 28 Millionen Euro.

Bei den neuesten Problemen geht es um zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge in Höhe von 200 Millionen Euro bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II. Diese könnten nach Auskunft einer Behördensprecherin auch nicht vom Softwarehersteller zurückgefordert werden. Die vertragliche Obergrenze für Schadenersatzforderungen gegenüber dem Softwareentwickler sei auf fünf Millionen Euro festgelegt.

Auch die Krankenkassen teilten mit, eine Rückzahlung sei nicht ohne weiteres möglich. Nach Angaben des Chefs des IKK-Bundesverbandes, Rolf Stuppardt, könne jetzt nicht so einfach nachvollzogen werden, um welche Beiträge es sich im Einzelnen handelte, sagte er gegenüber der Agentur Reuters. Die fehlerhaften Abrechnungen bezeichnete er als eine „Riesenschlamperei“.

Bereits in der vergangenen Woche war Kritik auch vom BA-Verwaltungsratschef und Arbeitgebervertreter Peter Clever laut geworden, der die Verantwortung beim Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) sieht, weil dieser den Betrieb einer nicht ausgereiften Software entgegen den Warnungen der BA angeordnet habe.

Nach Angaben der BA werden zurzeit monatlich ungefähr 25 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen überwiesen. Grund für die fehlerhaften Überweisungen sei ein Softwarefehler: Der ermäßigte Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II könne nicht in das Programm eingegeben werden. Zum Jahresanfang habe noch ein durchschnittlicher Beitragssatz von 14,3 Prozent gegolten. Durch eine Änderung des Gesetzes im Frühjahr 2005 sei die Berechnungsgrundlage jedoch rückwirkend zum Jahresanfang auf 13,2 Prozent umgestellt worden. Als weiterer Mangel des Programms mit dem Kürzel A2LL wurde bekannt, dass Sanktionen für unberechtigte Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht vom Programm erfasst würden, sondern manuell eingegeben werden müssten. Alle diese Probleme führten zu erhöhtem Personalaufwand.

Die Software, die von der BA benutzt wird, wurde von der Telekom-Tochter T-Systems entwickelt. Für den Monat September sei ein Softwareupdate geplant, das es erlaube, die Berechnungsgrundlagen des Programms anzupassen. Bei der Behebung der Softwarefehler würde das Unternehmen von 160 IT-Spezialisten der BA unterstützt. Bereits am 11. Juli war eine neue Softwareversion aufgespielt worden, die jedoch mit erheblichen Problemen behaftet gewesen sei.

Bereits im Juli war über Probleme bei der Zusammenarbeit der Behörde mit den Krankenkassen berichtet worden. Durch einen Softwarefehler waren hunderttausende Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht rechtzeitig bei den Krankenkassen gemeldet worden.

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Quellen